Vechta  Fast 40.000 Tiere müssen getötet werden: Weiterer Ausbruch der Vogelgrippe in Vechta bestätigt

Corinna Berghahn
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Von Corinna Berghahn
| 27.10.2025 12:20 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Vogelgrippe breitet sich im Herbst 2025 immer weiter in Deutschland aus. Hier ein Foto aus Brandenburg. Foto: dpa/Christophe Gateau
Die Vogelgrippe breitet sich im Herbst 2025 immer weiter in Deutschland aus. Hier ein Foto aus Brandenburg. Foto: dpa/Christophe Gateau
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Am Montag ist bekannt geworden, dass im Landkreis Vechta erstmals die Vogelgrippe in einem Nutzgeflügelbetrieb amtlich bestätigt worden ist. Noch am Mittag des gleichen Tages wurde ein weiterer Ausbruch bekannt.

Im Landkreis Vechta ist es innerhalb weniger Tage zu einem zweiten Ausbruch der Vogelgrippe gekommen. Betroffen ist erneut ein Putenmastbetrieb im Stadtgebiet Vechta – diesmal mit rund 24.000 Tieren. Bereits Ende vergangener Woche war in einem anderen Putenbestand mit rund 14.600 Tieren das Virus HPAI H5N1 nachgewiesen worden (wir berichteten in einer ersten Version dieses Artikels).

„Ein noch gestern durchgeführter Schnelltest im Betrieb fiel positiv aus“, teilte Landrat Tobias Gerdesmeyer mit. Auch die anschließende Untersuchung beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bestätigte das Ergebnis. Damit gilt auch dieser zweite Betrieb offiziell als Vogelgrippe-Fall. Der Bestand wurde gesperrt, alle Tiere müssen vorsorglich getötet werden. Die Gesellschaft für Seuchenvorsorge (GESEVO) übernimmt die Arbeiten unter Aufsicht des Veterinäramts.

Es handelt sich um den Virus-Typ HPAI H5N1, eine hochpathogene Form der Vogelgrippe. Das bedeutet, dass ein Erreger sehr krankheitserregend ist und schwere Verläufe sowie hohe Sterblichkeitsraten verursacht.

Wie schon beim ersten Ausbruch werden rund um den betroffenen Hof eine Schutzzone (drei Kilometer) und eine Überwachungszone (zehn Kilometer) eingerichtet. Die neue Allgemeinverfügung tritt am 29. Oktober um 0 Uhr in Kraft und ist über die Homepage des Landkreises abrufbar. Eine interaktive Karte zeigt die betroffenen Gebiete.

Für Geflügelhalter in diesen Zonen gelten strenge Vorgaben zur Tierhaltung, Meldung von Verlusten und zum Handel.

Wegen der zunehmenden Verbreitung des Virus erlässt der Landkreis zusätzlich eine allgemeine Aufstallpflicht für das gesamte Kreisgebiet, gültig ab Dienstag, 28. Oktober. Geflügel – darunter Hühner, Puten, Enten, Gänse und Wachteln – muss in geschlossenen Ställen oder geschützten Vorrichtungen gehalten werden, die Wildvögel zuverlässig fernhalten.

Betriebe mit mehr als 50 Tieren sind besonders verpflichtet, die Maßnahmen konsequent umzusetzen. Details finden sich in der Allgemeinverfügung unter www.landkreis-vechta.de.

Der Landkreis ruft alle Geflügelhalter dringend auf, Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und jeden Verdacht sofort beim Veterinäramt zu melden. Auch die Bevölkerung wird gebeten, keinen Kontakt zu Wildvögeln aufzunehmen. Landrat Gerdesmeyer warnt: „Sich kranken Tieren zu nähern, fördert nur die Verbreitung des Virus.“

Auch bei Wildvögeln wurden im Landkreis bereits Nachweise des Virus festgestellt – unter anderem bei 13 Kranichen und einer Graugans. Der Landkreis appelliert daher an alle Geflügelhalter, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und jeden Verdacht sofort beim Veterinäramt zu melden.

Wer tote oder erkrankte Wildvögel findet, sollte diese nicht anfassen und den Fund umgehend an tierseuche@landkreis-vechta.de oder unter 04441 898-3939 melden. Die Tiere werden anschließend fachgerecht eingesammelt und untersucht.

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