Osnabrück Ministerin fordert Vogelgrippe-Stallpflicht: So reagiert der Landkreis Osnabrück
Nach Cloppenburg, Vechta und Diepholz haben nun auch das Emsland und die Grafschaft Bentheim eine kreisweite Stallpflicht angeordnet. Der Landkreis Osnabrück hingegen bleibt weiterhin zurückhaltend – und verweist auf andere Schutzmaßnahmen.
Nach dem Appell von Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte, landesweit konsequent gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe vorzugehen, bleibt der Landkreis Osnabrück zunächst zurückhaltend. Eine Stallpflicht für Geflügel ist derzeit nicht vorgesehen, wie Sprecher Henning Müller-Detert auf Anfrage unserer Redaktion am Dienstag (28. Oktober) erklärte. Die Risikobewertung werde jedoch laufend überprüft und könne sich bei einer veränderten Lage kurzfristig ändern.
Seit Oktober wurden landesweit bereits neun Ausbrüche gemeldet. Mehrere Landkreise haben inzwischen reagiert: Auch im Landkreis Cloppenburg gilt jetzt eine Stallpflicht für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren. Seit Samstag besteht eine entsprechende Pflicht im Landkreis Gifhorn, im Landkreis Stade wurde ein Fall per Laboruntersuchung bestätigt. Im Landkreis Vechta gilt bereits eine allgemeine Aufstallpflicht. Dort kam es in einem Putenbetrieb mit rund 24.000 Mastputen zum zweiten Ausbruch innerhalb weniger Tage – alle Tiere müssen vorsorglich getötet werden.
Auch die Landkreise Diepholz und Oldenburg haben Stallpflichten für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren angeordnet. In der Grafschaft Bentheim muss sämtliches Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) bereits in geschlossenen Ställen gehalten werden, obwohl es in der Grafschaft selbst bislang noch keine Verdachtsfälle auf Geflügelpest gibt.
Zudem hat der Landkreis Emsland am Dienstag (28. Oktober) per Allgemeinverfügung angewiesen, sämtliches Geflügel in Haltungen mit mehr als 50 Tieren ab sofort einzustallen. Aktueller Anlass sind erste Verdachtsfälle auf fünf infizierte Wildenten im Emsland, deren H5N1-Infektion am Dienstagnachmittag durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt wurde, sowie das bundesweite Ausbruchsgeschehen der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen.
Der Sprecher des Landkreises Osnabrück, Henning Müller-Detert, hingegen sagte am Dienstag: „Nach hiesiger Wahrnehmung hat Ministerin Staudte zu einem differenzierten Vorgehen aufgerufen. Dabei kann die Stallpflicht ein Instrument sein, wo es nach Risikobewertung der zuständigen Landkreise geboten erscheint.“ Die bisherigen Ausbrüche beträfen aber überwiegend Geflügelbestände mit Stallhaltung, insbesondere Puten. Hierauf habe „das Instrument der Stallpflicht kaum einen Einfluss“.
Entscheidend sei vielmehr, dass Biosicherheitsmaßnahmen strikt eingehalten werden – unabhängig von der Haltungsform. „Am allerwichtigsten ist die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, die den Eintrag des Erregers in die Bestände verhindern“, so Müller-Detert. Sollte es zu einem Ausbruch kommen, seien Früherkennung und schnelle Bekämpfungsmaßnahmen entscheidend, um eine Ausbreitung zu verhindern. Eine Stallpflicht könne in bestimmten Situationen ergänzend sinnvoll sein – etwa für einzelne Bestände oder bestimmte Gebiete. Grundlage sei stets eine Risikobewertung. Aktuell komme der Landkreis Osnabrück aber zu dem Schluss, dass eine flächendeckende Aufstallung nicht erforderlich sei.
Müller-Detert verwies zudem auf die Erfahrungen aus den Vorjahren: „In unserem Gebiet hatten wir auch bei höherer Virusverbreitung bei Wildvögeln keine vermehrten Ausbrüche in Geflügelbeständen, obwohl wir keine Stallpflicht angeordnet hatten. Das spricht dafür, dass die Struktur unseres Gebietes nicht mit einem besonders hohen Risiko einhergeht.“ Hinzu komme, dass eine Stallpflicht selbst negative Folgen für die Tiere haben könne. „Die Maßnahme kann bei vielen Geflügelbeständen dazu führen, dass die Tiere aufgrund der ausschließlichen Haltung im Stall Stress haben. Das kann zu gegenseitigen Verletzungen führen. Das Wohlbefinden der Tiere wird eingeschränkt und kann sich bis hin zu einer Tierschutzproblematik auswachsen“, betonte der Sprecher.
Um das Risiko zu minimieren, ruft der Landkreis alle Geflügelhalter auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls zu verschärfen. Dazu zählt, dass fremde Personen den Stall nur betreten, wenn es unbedingt notwendig ist. Futter und Tränken sollten so aufgestellt werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben, und zwischen Geflügelbeständen und offenen Gewässern sollten physische Barrieren errichtet werden. Auch die sichere Lagerung von Futter und Einstreu sowie eine konsequente Bekämpfung von Schadnagern tragen dazu bei, das Risiko einer Einschleppung zu verringern.
Ein Informationsblatt für Hobbyhalter sowie das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept Geflügel“ stehen auf der Website des Landkreises Osnabrück zur Verfügung.
Verdachtsfälle gibt es bislang nicht. Sollten mehrere tote Wildvögel aufgefunden werden, bittet der Landkreis um Meldung an den Veterinärdienst unter veterinaerdienst@lkos.de oder unter 0541 501-2183.