Landkreis Cloppenburg Geflügelpest breitet sich weiter aus
Im Landkreis Cloppenburg wurden erneut Fälle der Geflügelpest (H5N1) in Putenbetrieben nachgewiesen. Die Behörden reagieren mit strengen Schutzmaßnahmen und Sperrzonen.
Landkreis Cloppenburg - Die hochpathogene Geflügelpest (H5N1) breitet sich weiter im Landkreis Cloppenburg aus. Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte, wurden in zwei Putenbetrieben in den Gemeinden Garrel und Bösel neue Ausbrüche der aviären Influenza festgestellt.
Betroffen sind in Bösel rund 10.100 zwölf Wochen alte Puten und in Garrel 3.300 elf Wochen alte Puten. Die Tiere werden am Dienstag (28. Oktober) tierschutzgerecht getötet, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Das teilte Pressesprecher Frank Beumker vom Landkreis Cloppenburg am späten Dienstagnachmittag mit.
Sieben Betriebe sind betroffen
Seit dem 15. Oktober wurden damit im Landkreis Cloppenburg insgesamt sieben Betriebe mit rund 59.700 Puten und 5.300 Enten von der Geflügelpest betroffen. Die Behörden reagieren mit strengen Maßnahmen: Um die betroffenen Betriebe werden ab Mittwoch (29. Oktober) Sperr- und Überwachungszonen eingerichtet. Im Umkreis von drei Kilometern um die Ausbruchsbetriebe gelten Schutzzonen, die in Bösel und Garrel liegen. Darüber hinaus werden Überwachungszonen mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt, die auch Teile von Friesoythe, Emstek, Molbergen und Cloppenburg betreffen.
Auch im benachbarten Landkreis Vechta wurde am 28. Oktober ein Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand in der Stadt Vechta amtlich festgestellt. Deshalb wird im Landkreis Cloppenburg eine weitere Überwachungszone eingerichtet, die die Gemeinden Cappeln und Emstek umfasst.
Wiedereinstallungsverbot
Um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen, hat der Landkreis Cloppenburg zudem ein Wiedereinstallungsverbot für Geflügel erlassen. In den betroffenen Gebieten Bösel, Garrel und Friesoythe dürfen leerstehende Ställe oder Einrichtungen zur Geflügelhaltung frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten der Allgemeinverfügung wieder belegt werden. Die Kreisverwaltung appelliert an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und verdächtige Krankheitsanzeichen umgehend zu melden.
Die aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem für Geflügelbestände eine große Gefahr darstellt. Für Menschen besteht nach aktuellem Stand nur ein sehr geringes Risiko.