Osnabrück  Karlsruhe kippt Ampel-Gesetz zur Triage bei Corona? Einfach ärgerlich!

Lucas Wiegelmann
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Von Lucas Wiegelmann
| 04.11.2025 16:00 Uhr | 0 Kommentare
Seine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes von 2022 hatte in Karlsruhe keinen Bestand: der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Foto: picture alliance / Chris Emil Janßen
Seine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes von 2022 hatte in Karlsruhe keinen Bestand: der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Foto: picture alliance / Chris Emil Janßen
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Wer soll in einer Pandemie notfalls noch auf der Intensivstation versorgt werden und wer nicht? Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt ein Ampel-Gesetz für nichtig erklärt, das genau diese Triage-Frage klären sollte. Die Begründung ist gelinde gesagt erstaunlich.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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