Osnabrück Osnabrücker Veterinärdienst: Noch kein Vogelgrippe-Nachweis bei Wildvögeln
Während es bereits sechs Ausbrüche der Vogelgrippe im Landkreis Vechta gab, bleibt der Landkreis Osnabrück bislang verschont. 46 untersuchte Wildenten aus dem Kreis Osnabrück waren negativ – der Veterinärdienst sieht derzeit keine erhöhte Gefahr.
Während die Vogelgrippe in Niedersachsen immer mehr Geflügelbetriebe trifft, bleibt der Landkreis Osnabrück von Nachweisen bislang verschont. Der Veterinärdienst des Landkreises sieht aktuell keine außergewöhnliche Gefährdungslage – und verweist auf die jüngsten Untersuchungsergebnisse.
„Aktuell werden tot aufgefundene Wildvögel untersucht, doch konnte bei 46 in den letzten zwei Monaten geschossenen Stockenten kein hochpathogenes Influenza A virus nachgewiesen werden“, sagte Sprecher Henning Müller-Detert auf Anfrage unserer Redaktion.
Die Ergebnisse weiterer Proben, unter anderem von zwei tot aufgefundenen Gänsen, einer Ente, einem Fasan, einem Graureiher und mehreren Kranichen, stünden noch aus. Ein vermehrtes Wildvogelsterben sei bislang nicht beobachtet worden. „Im Landkreis gibt es so gut wie keine großflächigen Gewässer oder Wasserwege, die als stark frequentierte Rastbereiche für ziehendes Wassergeflügel bekannt sind“, so Kreissprecher Müller-Detert weiter. Das reduziere das Risiko einer Einschleppung zusätzlich.
Ganz anders stellt sich die Lage im Landkreis Vechta dar: Dort wurde am Dienstag der Verdacht auf Vogelgrippe in einem Betrieb mit rund 175.000 Legehennen bestätigt. Nach Angaben des Landkreises werden alle Tiere getötet – es ist bereits der sechste Ausbruch im Landkreis Vechta innerhalb von eineinhalb Wochen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte die Infektion mit dem Erreger H5N1. Der Landkreis Vechta richtete Sperr- und Beobachtungszonen ein und appellierte an alle Halter, Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.
Der Landkreis Osnabrück sieht sich unterdessen gut aufgestellt. Zwar könne eine Stallpflicht ein ergänzendes Instrument sein, um Hausgeflügel vor infizierten Wildvögeln zu schützen, doch bleibe deren Wirkung begrenzt. „Die Geflügelpestausbrüche werden ebenso in geschlossenen Haltungsbetrieben festgestellt wie auch in Auslaufhaltungen. Die überwiegende Zahl der Ausbrüche betrifft sogar Stallhaltungen, woran die Stallpflicht nichts geändert hätte“, erklärte Müller-Detert. Entscheidend bleibe die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, die den Eintrag des Erregers verhindern sollen. Sollte es dennoch zu einem Ausbruch kommen, seien Früherkennung und schnelle Bekämpfungsmaßnahmen entscheidend, um eine Ausbreitung zu verhindern. Für Geflügeltiere selbst könne zudem der Verzehr von Speiseabfällen mit rohem Geflügelfleisch eine Gefahr darstellen, wenn sie Zugang zu diesen Produkten erhalten. Auch wenn angrenzende Landkreise die Stallpflicht angeordnet hätten, werde diese Maßnahme im Landkreis Osnabrück vorerst weiterhin nicht angeordnet. Allerdings ergänzte der Kreissprecher, dass diese in bestimmten Situationen ergänzend sinnvoll sein könne – etwa für einzelne Bestände oder bestimmte Gebiete. Grundlage sei stets eine Risikobewertung. Auch die Erfahrungen aus den Vorjahren würden diese Einschätzung stützen. Müller-Detert erklärte, in früheren Jahren habe es selbst bei einer höheren Virusverbreitung unter Wildvögeln keine vermehrten Ausbrüche in Geflügelbeständen gegeben, obwohl im Landkreis Osnabrück keine Stallpflicht angeordnet worden sei. Eine Stallpflicht könne selbst negative Folgen für die Tiere haben. Müller-Detert warnt: „Die Stallpflicht führt nicht selten zu erheblichen Tierschutzproblemen. Daher muss die Anordnung dieser Maßnahme gut abgewogen werden: Wie hoch ist der Mehrwert zum Schutz vor der Tierseuche, und mit welchen Risiken oder Nachteilen ist sie verbunden?“
Sollten mehrere tote Wildvögel aufgefunden werden, bittet der Landkreis um Meldung an den Veterinärdienst unter veterinaerdienst@lkos.de oder unter 0541 501-2183.