Mit Blick auf die Vogelgrippe Aufstallpflicht für größere Geflügelhaltungen im Landkreis Aurich
Legehennen laufen, picken und scharren auf einer Wiesenfläche. Für Geflügelbetriebe mit mehr als 50 Tieren gilt im Landkreis Aurich und in Emden ab Donnerstag, 6. November, eine Aufstallpfllicht. Foto: Christian Lademann/DPA
Im Landkreis Aurich gilt ab Donnerstag eine Stallpflicht für größere Geflügelhaltungen. Mit dieser Maßnahme will die Behörde eine Ausbreitung der Vogelgrippe verhindern und Geflügelbestände schützen.
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