Mit Blick auf die Vogelgrippe Aufstallpflicht für größere Geflügelhaltungen im Landkreis Aurich
Im Landkreis Aurich gilt ab Donnerstag eine Stallpflicht für größere Geflügelhaltungen. Mit dieser Maßnahme will die Behörde eine Ausbreitung der Vogelgrippe verhindern und Geflügelbestände schützen.
Aurich - Eine Aufstallpflicht für größere Geflügelhaltungen hat der Landkreis Aurich angeordnet. Anlass ist die aktuelle Ausbreitung der Vogelgrippe, schreibt die Behörde in einer Mitteilung vom Mittwoch. Die Vorsorgemaßnahme solle der Eindämmung des hochpathogenen aviären Influenzavirus dienen, das derzeit zunehmend in Deutschland und auch in Niedersachsen vorkomme. Die Stallpflicht tritt am Donnerstag, 6. November 2025, in Kraft.
Betroffen von der Anordnung sind den Angaben zufolge alle Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren, einschließlich Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen im Landkreis Aurich sowie in der Stadt Emden. Diese Bestände müssen in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen gehalten werden. „Ziel ist es, die Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände zu verhindern und so das Risiko einer Ausbreitung zu reduzieren“, erklärt Dr. Georg Ackermann, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.
Rund 720.000 Stück Geflügel werden im Kreis gehalten
Die Maßnahme wird laut der Mitteilung vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Fällen in niedersächsischen Landkreisen ergriffen, darunter Stade, Rotenburg (Wümme), Vechta und Cloppenburg, die bereits vom Virus betroffen sind. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stufe das Risiko einer Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel ebenfalls als hoch ein.
Bislang wurde im Landkreis Aurich kein Fall von Vogelgrippe in Geflügelhaltungen festgestellt, heißt es weiter. Allerdings würden die jüngsten positiven Befunde bei mehreren erkrankten Wildvögeln auch hier eine zunehmende Gefahr für die Tierbestände zeigen. Im Landkreis Aurich werden den Angaben zufolge zurzeit etwa 720.000 Stück Geflügel gehalten. „Mit der Aufstallungspflicht möchten wir verhindern, dass das Virus in unsere Geflügelbestände gelangt“, betont der Amtstierarzt.
Kleinsthaltungen sind von der Pflicht noch ausgenommen
Die Stallpflicht bleibt so lange in Kraft, bis die entsprechende Allgemeinverfügung wieder aufgehoben wird. Zudem wird die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen im Landkreis Aurich sowie in der Stadt Emden bis auf Weiteres untersagt.
Kleinsthaltungen mit weniger als 50 Tieren sind von der Pflicht momentan ausgenommen, teilt der Kreis mit. Allerdings werden auch diese Tierhalter „dringend aufgefordert“, sämtliche Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu gehören regelmäßige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie der Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen. „Nur durch die konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen“ kann verhindert werden, dass sich die Geflügelpest weiter ausbreitet, heißt es. Die Bevölkerung wird zudem gebeten, in der Natur verhaltensauffällige Wildvögel keinesfalls zu berühren oder einzufangen.
Die aktuelle Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises Aurich einsehbar.