Osnabrück Landkreis Osnabrück bestätigt erste Vogelgrippe-Fälle – Stallpflicht für Risikobetriebe
Im Landkreis Osnabrück ist die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte zwei Fälle bei Wildvögeln aus dem Venner Moor. Der Landkreis reagiert: Für einzelne Geflügelbestände in Stadt und Landkreis Osnabrück gilt ab Freitag, 7. November, eine Stallpflicht – abhängig vom Risiko.
Die Vogelgrippe ist im Landkreis Osnabrück angekommen. Wie Kreissprecher Burkhard Riepenhoff auf Anfrage unserer Redaktion am Donnerstag mitteilte, wurden eine Gans und ein Kranich aus dem Venner Moor positiv auf die sogenannte „hochpathogene aviäre Influenza“ – besser bekannt als Vogelgrippe – getestet. „Bislang wurde für einen Kranich und eine Gans vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt, dass sie mit dem hochpathogenen Influenzavirus infiziert waren und es sich somit um jeweils einen Fall von Geflügelpest handelt“, erklärte Riepenhoff. Weitere Untersuchungsergebnisse stünden noch aus.
Seit dem 24. Oktober wurden insgesamt zwölf tote Wildvögel aus Stadt und Landkreis Osnabrück an das Veterinär-Untersuchungsamt in Oldenburg geschickt – darunter Gänse, Enten, Kraniche, ein Fasan und ein Graureiher. „Drei der Proben wurden negativ, eine fraglich und sieben positiv auf Influenza A (H5) getestet“, erklärte Riepenhoff. Diese sowie die fragliche Probe seien an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weitergeleitet worden. Dort wurden bislang drei Proben ausgewertet: Eine Gans war unauffällig, eine zweite Gans sowie ein Kranich wurden positiv auf das Virus getestet. Damit sind zwei Fälle im Landkreis Osnabrück bestätigt, fünf weitere werden noch untersucht. Der Nachweis der Vogelgrippe begründet zunächst nur den Verdacht auf die Tierseuche. Erst durch weitere Laboruntersuchungen im FLI wird festgestellt, ob es sich tatsächlich um die gefährliche Form der Krankheit handelt. Der abschließende Nachweis erfolgt ausschließlich im Friedrich-Loeffler-Institut, wie Riepenhoff betont.
In der betroffenen Region im Venner Moor hatte mindestens ein Bürger am Wochenende mehrere tote Kraniche und Gänse gemeldet. Ein Spaziergänger wandte sich daraufhin ans Veterinäramt und an unsere Redaktion und schilderte, dass sich Kolkraben, ein Rotmilan und ein Mäusebussard an den Kadavern bedient hatten.
Auf Nachfrage, welche Folgen es für diese Greifvögel hat, wenn sie von einem mit der Vogelgrippe infizierten Kadaver gefressen haben, sagte Riepenhoff: „Greifvögel können grundsätzlich an der Geflügelpest erkranken.“ Tot aufgefundene Greifvögel würden untersucht, doch würden aktuell in Stadt und Landkreis Osnabrück „keine vermehrten Todesfälle bei Greifvögeln beobachtet“.
Nach der aktualisierten Risikobewertung des Landkreises ist eine flächenweite Stallpflicht in Stadt und Landkreis Osnabrück derzeit nicht erforderlich. Der Veterinärdienst hat jedoch eine Stallpflicht für einzelne Geflügelbestände in Stadt und Landkreis Osnabrück angeordnet. Die neuen Schutzvorkehrungen gelten demnach für Betriebe, die ein erhöhtes Risiko aufweisen.
Eine Stallpflicht wird künftig gezielt für einzelne Geflügelhaltungen angeordnet, bei denen die Gefahr einer Einschleppung des Virus über Wildvögel besonders hoch ist – etwa bei Freiland- und Auslaufhaltungen mit größeren Tierzahlen oder in unmittelbarer Nähe zu Rastplätzen von Kranichen, Wildgänsen oder Enten.
Betroffen sein könnten vor allem Bestände mit mehr als 350 Tieren, insbesondere dann, wenn Wasserflächen oder Futterquellen in der Nähe sind. Auch Enten- und Gänsehaltungen, die Wildvögel anlocken, gelten als besonders gefährdet, wie der Landkreis Osnabrück am Donnerstagnachmittag mitteilte. Legehennenbestände würden ein zusätzliches Risiko bergen, wenn Eierreste verfüttert werden, da der Erreger darüber verbreitet werden kann.
Der Veterinärdienst will betroffene Betriebe direkt ansprechen und die Risikobewertung für jeden Standort individuell vornehmen. Tierhalter sollten sich unter veterinaerdienst@lkos.de oder unter der Telefonnummer 0541 501-2183 melden, wenn sie entsprechende Hinweise wahrnehmen oder einen Freilandauslauf mit größerem Bestand betreiben.
Eine generelle Stallpflicht gilt im Landkreis Osnabrück weiterhin nicht, bestätigte Kreissprecher Burkhard Riepenhoff am Donnerstag. In Teilbereichen wie dem Venner Moor bei Bohmte-Hunteburg und Teilen von Ostercappeln wurde sie jedoch per Allgemeinverfügung angeordnet. „Die Überwachungszone umfasst Gebiete der Gemeinden Bohmte und Ostercappeln“, heißt es in einer Allgemeinverfügung von Donnerstag, 6. November. Die Maßnahme tritt ab Freitag, 7. November in Kraft.
In dieser Überwachungszone müssen Geflügelhalter ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter geschützten Vorrichtungen halten. Außerdem gelten verschärfte Hygieneregeln, eine tägliche Kontrolle der Tiere sowie ein „Verbringungsverbot für Geflügel und Eier“.
Generell sollten Geflügelhalter im Osnabrücker Land Futterstellen und Tränken so sichern, dass Wildvögel keinen Zugang haben, Futter und Einstreu sollte trocken und abgedeckt gelagert werden. Der Zutritt betriebsfremder Personen sollte eingeschränkt werden. Sollten mehrere tote Wildvögel aufgefunden werden, bittet der Landkreis um Meldung an den Veterinärdienst unter veterinaerdienst@lkos.de oder unter der Telefonnummer 0541 501-2183.
Noch zu Wochenbeginn hatte der Landkreis die Lage als unauffällig bezeichnet. „Aktuell werden tot aufgefundene Wildvögel untersucht, doch konnte bei 46 in den letzten zwei Monaten geschossenen Stockenten kein hochpathogenes Influenza-A-Virus nachgewiesen werden“, sagte Kreissprecher Henning Müller-Detert damals unserer Redaktion.
Die Ergebnisse weiterer Proben – unter anderem von Gänsen, einer Ente, einem Fasanen, einem Graureiher und mehreren Kranichen – standen zu diesem Zeitpunkt noch aus. Auch ein vermehrtes Wildvogelsterben sei bis dahin nicht beobachtet worden. „Im Landkreis gibt es so gut wie keine großflächigen Gewässer oder Wasserwege, die als stark frequentierte Rastbereiche für ziehendes Wassergeflügel bekannt sind“, hatte der Kreissprecher zu Wochenbeginn konstatiert. Das reduziere das Risiko einer Einschleppung zusätzlich.
In anderen Regionen spitzt sich die Lage weiter zu. Im Landkreis Vechta wurde am Dienstag der Verdacht auf Vogelgrippe in einem Betrieb mit rund 175.000 Legehennen bestätigt – der sechste Ausbruch innerhalb von eineinhalb Wochen. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Erreger H5N1, der Landkreis Vechta ließ alle Tiere töten und richtete Sperr- und Beobachtungszonen ein. Auch in den Landkreisen Cloppenburg, Diepholz, Oldenburg, Gifhorn und Emsland gilt bereits eine Stallpflicht.