Urteil am Landgericht Hinteraner erpresste 200.000 Euro von seinem besten Freund
Er behauptete, Kriminelle würden dem Opfer und dessen Familie Gewalt antun, sollte kein Schutzgeld fließen. Seinen Freund trieb er so in den Ruin.
Aurich - Um mehr als 200.000 Euro hat ein 34-Jähriger aus Hinte seinen damals besten Freund gebracht. Wegen schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen, versuchter räuberischer Erpressung in einem Fall, schweren Betrugs in einem Fall und einer Kombination aus Erpressung und Betrug in 70 Fällen hat das Landgericht Aurich den Mann am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Im Verlaufe des Prozesses hatte der Angeklagte sich um Mithilfe und Wiedergutmachung bemüht, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer Persönlichkeitsstörung wurde berücksichtigt. Andernfalls wäre das Strafmaß wesentlich höher ausgefallen, sagte der Richter.
Der 34-Jährige gaukelte seinem damals besten Freund vor, Personen aus der organisierten Kriminalität würden ihm und seiner Familie Gewalt antun oder sogar umbringen, sollte der 38-Jährige nicht zahlen. Als eine Art Schutzgeld habe der 34-Jährige das verkauft. So brachte er das Opfer um 213.393,97 Euro.
Täter wollte Freundinbeeindrucken
Angeklagt wurden 75 Taten, die der Erpresser in der Zeit von Februar 2019 bis November 2022 verübte. Für alle wurde er schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft ordnete das Vorgehen als schwere räuberische Erpressung, als schweren Betrug und in einem Fall als schweren versuchten Betrug ein. Sie forderte drei Jahre und zehn Monate Haft. Er habe damals seine erste Freundin kennengelernt und sie durch teure Geschenke halten wollen, sagte der Angeklagte zum Prozessauftakt. „Da habe ich mir etwas Dummes einfallen lassen.“ Auf die Idee sei er durch ein Videospiel gekommen.
Die Folge: Das 38-jährige Opfer überlegte nach eigener Aussage zweimal, sich das Leben zu nehmen. Neben dem seelischen Schaden sei auch die wirtschaftliche Situation der Familie aus dem Ruder gelaufen. Der Mann und seine Lebensgefährtin stünden vor der Insolvenz. Die Bank versuche, das Haus an sich zu reißen. Es müsse möglichst schnell eine finanzielle Entlastung her. Die Kredite, die er wegen der Erpressungen aufgenommen habe, müssten abbezahlt werden.
Nebenkläger im Dilemma
Das Opfer ist Nebenkläger im Prozess. Ob der Angeklagte nun eine Strafe zur Bewährung bekommen solle oder direkt ins Gefängnis gehen müsse, war ein Dilemma, an das sich der Nebenklägervertreter in seinem Plädoyer nicht herantraute. Auf der einen Seite sei es nicht angemessen, den Täter nach den jahrelangen Erpressungen wieder frei herumlaufen zu lassen, sagte er. Auf der anderen Seite brauche das Opfer dringend Geld. Und das würde es nicht geben, müsste der Angeklagte in Haft. Daher gab es vom Anwalt des Opfers keinen konkreten Strafantrag.
Die Verteidigung sprach sich für eine Bewährungsstrafe aus. Sein Mandant würde dann in den kommenden fünf Jahren monatlich 1000 Euro an das Opfer zahlen, um erst mal Abhilfe bei den Banken zu schaffen.
Unabhängig von der Strafe gab es im Gerichtssaal noch einen Vergleich: Der Täter stimmte in der Verhandlung zu, dem Opfer die 213.393,97 Euro, die er erlangt hat, nach und nach zurückzuzahlen. Außerdem verpflichtete er sich, sämtliche entstandenen und noch entstehenden Zinsen aus den Darlehen zu übernehmen.