Osnabrück  Bremer Brücke: Linksfraktion legt Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen Sanierung ein

Malte Artmeier
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Von Malte Artmeier
| 18.12.2025 15:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Bremer Brücke soll saniert werden. Die Linksfraktion im Osnabrücker Stadtrat ist dagegen. Foto: Helmut Kemme
Die Bremer Brücke soll saniert werden. Die Linksfraktion im Osnabrücker Stadtrat ist dagegen. Foto: Helmut Kemme
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Am 4. November hat der Osnabrücker Stadtrat die Sanierung des Stadions an der Bremer Brücke beschlossen. 67,3 Millionen Euro soll der Umbau der Heimspielstätte des VfL Osnabrück kosten - und die Stadt die Hälfte davon zahlen. Die Fraktion Die Linke hatte sich stets gegen die Umsetzung des Projektes gewandt - und legt nun eine Kommunalaufsichtsbeschwerde ein.

Sechs Wochen sind vergangen, seit der Osnabrücker Stadtrat der Sanierung des Stadions an der Bremer Brücke mit breiter Mehrheit zugestimmt hatte. Der Umbau der Heimspielstätte des VfL Osnabrück soll 67,3 Millionen Euro kosten. Die Hälfte davon, nämlich rund 33 Millionen Euro, soll dem städtischen Haushalt entnommen werden. Die andere Hälfte soll kreditfinanziert werden, wofür die Stadt wiederum bürgen müsste. Über eine Pacht soll der VfL sich maßgeblich an der Tilgung beteiligen.

Die Fraktion Die Linke hatte sich im Stadtrat grundsätzlich gegen das Projekt gewandt. Nun legt sie gemeinsam mit ihrem Oberbürgermeisterkandidaten, Europarechtler Thomas Groß, eine Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen den Ratsbeschluss ein. Der Kritikpunkt: Er verstoße gegen das kommunale Haushaltsrecht, genauso wie gegen das EU-Beihilferecht. Das niedersächsische Innenministerium muss die Beschwerde nun prüfen - und gegebenenfalls eingreifen, falls sie Rechtsverstöße erkennt.

Die Linken argumentieren vor allem mit der „nie da gewesenen Neuverschuldung in den kommenden beiden Jahren“, die „bei einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung keine neuen Investitionen“ zulassen würde. Dies sei jedoch eine Pflichtaufgabe der Stadt. In Bezug auf das EU-Beihilferecht monieren die Beschwerdeführer, dass eine Investition in einer Sportstätte nur zulässig sei, wenn sie zu mindestens 20 Prozent von anderen Sportvereinen genutzt wird.

Konkret heißt es im EU-Beihilferecht, dass die verfügbaren Nutzungszeiten der Sportinfrastruktur zu 20 Prozent auch für Dritte abseits des Haupt-Profisportnutzers bereitzustellen seien*. Die Fraktion wirft der Stadtverwaltung hier pauschal vor, dass sie hierzu kein Konzept vorgelegt habe. Weil sie zudem in Zweifel zieht, dass der VfL die Pacht zahlen könnte und argumentiert, dass der jährliche Betriebskostenzuschuss von bis zu 2,2 Millionen Euro und die Bürgschaft zu den städtischen Kosten hinzugezogen werden müsse, solle „die Subvention für den Fußballverein der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden.“

Der Vorstoß der Linksfraktion und ihres OB-Kandidaten ist kein Einzelfall. Auch bei ähnlichen Projekten wurden Kommunalaufsichtsbeschwerden eingelegt - etwa beim Stadionneubau in Essen 2012 (ebenfalls von der dortigen Linksfraktion) oder beim Neubau in Oldenburg 2024. Dem aktuellen Vorgang in Osnabrück sieht Jan Jansen als Geschäftsführer der Stadiongesellschaft gelassen entgegen. Er habe zwar die Argumentation der Linken noch nicht selbst lesen können, versicherte auf Anfrage aber in Bezug auf das EU-Beihilferecht: „Wir haben alles rauf und runter geprüft - da ist alles sauber.“

Im Juli, also mehrere Monate vor dem Beschluss, hatte die FDP/UWG-Gruppe bereits Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen die Stadionpläne (und die Abschaffung der Krippen und Hortbeiträge in der Stadt) eingereicht. Dies teilte die Gruppe als Reaktion auf den Linke-Vorstoß mit. In ihrem Antwortschreiben vom 17. November 2025 habe die Kommunalaufsicht zwar bestätigt, dass die geplanten Maßnahmen „vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage nicht unproblematisch sind“, sehe aber dennoch kein Einschreiten als nötig.

*Hinweis für die Leser: Wir haben den Text an dieser Stelle präzisiert und werden das Thema Drittnutzung in der nächsten Zeit noch einmal detailliert aufarbeiten.

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