Osnabrück Piepenbrock lässt in Osnabrück Bäume fällen: Stadt schaltet sich ein
Auf einem Grundstück der Firma Piepenbrock im Osnabrücker Gewerbegebiet Fledder sind reihenweise Bäume gefällt worden. Jetzt prüft die Stadt, ob das rechtens war.
Im Osnabrücker Gewerbegebiet Fledder sind rund ein Dutzend große Bäume gefällt worden – möglicherweise ohne Genehmigung. Das betroffene Grundstück liegt zwischen Doppheide, Ackerstraße und Carl-Lüer-Straße.
Bis vor Kurzem war dort der Containerdienst Damke ansässig (jetzt Schwenkestraße in Eversburg). Eigentümerin der Fläche ist laut Damke die benachbarte Piepenbrock Unternehmensgruppe.
Wie viele Bäume genau von der Abholzung betroffen sind und warum sie plötzlich weichen mussten, bleibt bislang offen – ebenso, um was für Bäume es sich handelte und wie alt sie waren. Piepenbrock erklärte auf entsprechende Fragen unserer Redaktion, „dass wir die von Ihnen angeforderten Informationen nicht wie gewünscht zur Verfügung stellen können“.
Die Stadt Osnabrück als Untere Naturschutzbehörde prüft derweil, ob mit der Baumfällung gegen die Eingriffsregelungen gemäß § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verstoßen wurde. Maßgeblich sind in diesem Zusammenhang unter anderem die Zahl, Art und der Zustand der abgeholzten Bäume sowie ihre Bedeutung für das Gebiet. In dem Verfahren wird auch der Grundstückseigentümer angehört. Laut Stadtsprecher Simon Vonstein kann die Prüfung mehrere Wochen dauern.
Unklar ist, ob Piepenbrock mit der Baumfällung möglichen Einschränkungen zuvorkommen wollte, wie sie die geplante neue Baumschutzsatzung für Osnabrück vorsieht. Diese hatte der Rat im Frühjahr 2025 auf den Weg gebracht – mit dem Ziel einer Einführung zum 1. Januar 2026. Weil die öffentliche Auslegung des Entwurfs jedoch erst am 17. Dezember endete, kann der finale Beschluss wohl erst in einigen Monaten fallen.
Stadtsprecher Vonstein rechnet damit, dass die Osnabrücker Baumschutzsatzung am 17. März 2026 im Rat behandelt wird und bei Zustimmung Ende März in Kraft treten könnte.
Geschützt werden sollen laut Entwurfsfassung Bäume in besiedelten Gebieten mit einem Stammumfang ab 100 Zentimetern, bei Eiben ab 60 Zentimetern. Auch Gruppen aus mindestens fünf Bäumen mit je 60 Zentimetern Umfang und neu gepflanzte Ersatzbäume fallen unter die Satzung.
Eigentümer werden verpflichtet, ihre Bäume zu pflegen und vor Schäden zu schützen. Geschützte Bäume dürfen nicht gefällt, stark geschnitten oder beschädigt werden. Auch Eingriffe in den Wurzelbereich, etwa durch Versiegelung, sind verboten.
Eine Fällung ist künftig nur mit Genehmigung möglich, etwa bei Bauvorhaben oder kranken Bäumen. In solchen Fällen muss in der Regel ein neuer Baum gepflanzt werden. Ist das nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung von 1100 Euro pro Baum fällig. Verstöße gegen die Satzung können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.