Osnabrück  Frauke Brosius-Gersdorf: In Würde gescheitert

Jonas E. Koch
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Von Jonas E. Koch
| 29.12.2025 11:20 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Frauke Brosius-Gersdorf in der Talkshow von Markus Lanz. Foto: ZDF/ Markus Hertrich
Frauke Brosius-Gersdorf in der Talkshow von Markus Lanz. Foto: ZDF/ Markus Hertrich
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Frauke Brosius-Gersdorf sollte Richterin am Bundesverfassungsgericht werden, bis eine Kampagne über sie hereinbrach. Die Juristin blieb beeindruckend standhaft, wenn auch vergebens.

Als schon abzusehen war, dass viele Unionsabgeordnete ihr Urteil gegen sie bereits gefällt hatten, besuchte Frauke Brosius-Gersdorf in einem letzten Akt zu ihrer Ehrenrettung die Talkshow von Markus Lanz. Die umstrittene Juristin, die noch wenige Wochen zuvor kaum jemand kannte, hatte die noch junge Regierungskoalition ins Wanken gebracht: Einige Unionsabgeordnete weigerten sich kurz vor dem Wahltermin, Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht zu wählen – gleichzeitig beharrten führende Sozialdemokraten auf ihrer Kandidatin für das höchste Richteramt.

Bei Lanz wollte Brosius-Gersdorf deshalb „zu ein paar der gegen mich erhobenen Einwürfe Stellung zu nehmen“ und „zur Versachlichung der Debatte beizutragen“. Juristisch präzise formulierte sie ihr Eingangsplädoyer: Die Berichterstattung über sie „in Teilen der Medien“ und „von einzelnen Journalisten“ empfinde sie „als unvollständig, unsachlich, teilweise falsch.“

Insbesondere ihre Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen hatte polarisiert. Bischöfe schalteten sich ein, ein Plagiatsjäger behauptete, ihr Ehemann habe ihre Dissertation geschrieben (was sich als falsch erwies) und sogar in ihrem Wikipedia-Artikel wurde der Kampf um die Deutungshoheit über ihre Positionen geführt. Das Portal „Nius“ des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt titelte verschwörerisch: „Brosius-Gersdorf ist noch viel schlimmer als bisher gedacht“.

Sie selbst beklagte zudem eine „in sozialen Netzwerken organisierte und zum Teil KI-generierte Desinformations- und Diffamierungskampagne“. Die AfD beispielsweise bezeichnete die Kandidatin für das höchste Richteramt als „linke Abtreibungsaktivistin“. Mehr als 300 Uni-Professoren aus den Rechtswissenschaften und renommierte Juristen protestierten in einem offenen Brief „nachdrücklich gegen die Art und Weise, wie in der Politik und in der Öffentlichkeit mit Frauke Brosius-Gersdorf umgegangen wurde“ und sprachen von „mit Unwahrheiten und Diffamierungen gespickten Kampagnen“.

Schuld daran, findet sie, sei auch der „Kampagnencharakter“ eines „Qualitätsmediums, das gerade in Juristenkreisen Verbreitung und Wertschätzung genießt“. Ihrer Ansicht nach wurde „im Blatt das Narrativ einer ‚ultralinken Aktivistin‘ geprägt, obwohl die Verantwortlichen wissen mussten, dass hiermit ein wirklichkeitsfremdes Zerrbild gezeichnet wird“. Die gemeinte Frankfurter Allgemeine Zeitung nannte die Vorwürfe in einer Erklärung allerdings „unzutreffend“. Die Redaktion habe sich „sehr eingehend“ mit ihren rechtswissenschaftlichen Positionen beschäftigt.

Umfragen zufolge fand knapp die Hälfte der Deutschen, die Union solle Brosius-Gersdorf trotz Bedenken mitwählen. Nur 14 Prozent wünschten sich, dass die SPD eine neue Kandidatin aufstellt. Am Ende zog Brosius-Gersdorf dennoch zurück. Ihr sei aus der Union „sehr deutlich signalisiert“ worden, „dass meine Wahl ausgeschlossen ist“.

„Es ist eine Entscheidung, das sage ich ganz ehrlich, mit der ich immer noch hadere, weil sich damit letztlich unsachliche Kampagnen durchgesetzt haben“, sagte Brosius-Gersdorf viele Wochen später der „Zeit“. Heute arbeitet die gescheiterte Kandidatin weiterhin als Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam. Inzwischen wurde eine neue Kandidatin reibungslos ins Amt gewählt. Es ist also weiterhin möglich, sich auch ohne großen medialen Trubel auf Verfassungsrichter zu einigen.

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