Osnabrück  Aggressiver AfD-Anhänger haut sich vor Landgericht Osnabrück selbst in die Pfanne

Thomas Wübker
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Von Thomas Wübker
| 07.01.2026 14:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Legitimität sprach ein AfD-Anhänger dem Landgericht Osnabrück ab. Er ging in Berufung, weil er vom Amtsgericht Osnabrück wegen Beleidigung verurteilt wurde. Foto: Stefan Gelhot
Die Legitimität sprach ein AfD-Anhänger dem Landgericht Osnabrück ab. Er ging in Berufung, weil er vom Amtsgericht Osnabrück wegen Beleidigung verurteilt wurde. Foto: Stefan Gelhot
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Es kommt bei Berufungsverfahren wohl eher selten vor, dass ein Angeklagter vor Gericht ein Verhalten zeigt, das die Vergehen, die ihm vorgeworfen werden, untermauert. Genau dies zeigte nun ein Osnabrücker, der Parteimitglieder der Partei „Die Linke“ beleidigte.

Ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück hat ein Anhänger der AfD zu einer Art Schauprozess in eigener Sache gemacht. Der 32-jährige Osnabrücker untermauerte mit seinem Auftreten die Vorwürfe, deretwegen er erstinstanzlich verurteilt worden war. Der Mann hatte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Osnabrück eingelegt. Dieses hatte ihn wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Vor dem Landgericht Osnabrück bezeichnete der Angeklagte das Verfahren als „Schauprozess“.

So, wie er an den zwei Verhandlungstagen agierte, hat er eher eine Art Schauprozess daraus gemacht. Üblicherweise versuchten Angeklagte in Berufungsverfahren, einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Das war bei dem 32-Jährigen anders.

Der Mann, der sich als AfD-Anhänger bezeichnete, soll Parteimitglieder der Linken an einem Info-Stand in der Großen Straße im September 2024 als „Arschloch“ und „dummer Wichser“ betitelt haben.

Er soll an den Stand herangetreten sein mit den Worten, die Linke sei eine Partei, die dafür sorge, dass Russland mit seinen Steuergeldern bombardiert werde. Der Angeklagte bestritt, die Personen beleidigt zu haben, und bezeichnete seine Worte als kontroverse politische Äußerungen.

Wie mehrere Zeugen und auch zwei Polizisten aussagten, habe sich der Mann aggressiv, aufbrausend und bedrohlich verhalten. Eine 46-jährige Frau, die das Geschehen beobachtete, sah sich genötigt, die Polizei zu rufen. Sie sagte am Montag vor Gericht aus.

Die Polizei habe sie verständigt, weil der AfD-Anhänger kein Ende geben wollte, wie sie sagte. Zudem habe er eine Person im Rollstuhl vom Stand der Linken beleidigt. „Da hört’s bei mir auf.“ Sie habe Verständnis für den Angeklagten, sagte die Frau weiter und behauptete: „Ich weiß, dass man in Deutschland seine Meinung nicht mehr frei äußern kann.“ Aber so ein „aggressives Angehen“ gehe nicht.

Obwohl der Angeklagte die Vorsitzende Richterin und die Justiz im Allgemeinen mehrfach anging und ihnen die Legitimität absprach, blieb diese ruhig. Er behauptete gar, die Richterin stehe politisch „ganz links“, da sie in der ersten Berufungsverhandlung eine schwarze FFP2-Maske trug. Die sei seiner Meinung nach dem linksextremen Spektrum zuzuordnen.

Die Juristin erwiderte, sie habe die Maske getragen, weil sie positiv auf Corona getestet worden sei und niemanden anstecken wolle. Da sie zu Hause nur noch schwarze Masken hatte, habe sie eben diese Farbe wählen müssen.

Die Richterin versuchte, die Motive des Angeklagten zu verstehen, der von Bürgergeld lebt und laut eigener Aussage Pfandflaschen sammeln muss, um über die Runden zu kommen.

Sie bescheinigte dem Mann Intelligenz, was er sichtlich gebauchpinselt zur Kenntnis nahm, und fragte ihn daraufhin, warum er keiner geregelten Arbeit nachgehe. Er antwortete, er habe jeden Tag Schmerzen. „Ich habe als Teenager zu viel Heavy Metal gehört und zu viel geheadbangt“, sagte er zunächst, um dann nachzulegen: „Als ethnischer Deutscher gibt es hier sowieso keine Perspektive.“

Dieses Muster aus Verschwörungstheorien und Aggressivität zeigte der Angeklagte mehrfach vor Gericht. Das bescheinigte ihm auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

Der Angeklagte war bis 2017 zum wiederholten Male wegen Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung und anderer Delikte verurteilt worden. Dafür hat er immer wieder Bewährungsstrafen bekommen. Dass die letzte Verurteilung so lange zurückliegt, habe ihn vor einer Freiheitsstrafe bewahrt, so der Staatsanwalt.

Die Richterin reduzierte die Strafe auf 60 Tagessätze zu je 14 Euro, insgesamt 840 Euro. Als sie das Urteil begründete, wollte der Angeklagte den Saal verlassen.

Sie bat ihn zu bleiben und erklärte, die Reduzierung berücksichtige seine finanziellen Verhältnisse. Zudem sei sie überzeugt, dass sich der Vorfall am Infostand genau so abgespielt habe. „Sie haben hier alles gegeben, sodass man sich sehr gut vorstellen kann, wie es an dem Tag war“, sagte sie.

Der Angeklagte unterbrach die Richterin mehrfach. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung legte der 32-Jährige, der sich selbst verteidigte, erneut Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

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