Jagdunfall in Harkebrügge Gerichtliches Nachspiel – Jäger legt Einspruch ein
Der Schuss hätte nicht abgegeben werden dürfen: Die Staatsanwaltschaft wirft dem beschuldigten Jagdleiter vor, unter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten eine Anwohnerin angeschossen zu haben. Symbolfoto: M. Niehues
Den Strafbefehl mit Bewährungsstrafe akzeptiert der Beschuldigte nicht: Jetzt kommt es zum Verfahren vor dem Amtsgericht Cloppenburg.
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