Jagdunfall in Harkebrügge  Gerichtliches Nachspiel – Jäger legt Einspruch ein

Matthias Niehues
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Von Matthias Niehues
| 14.01.2026 11:22 Uhr | 2 Kommentare
Der Schuss hätte nicht abgegeben werden dürfen: Die Staatsanwaltschaft wirft dem beschuldigten Jagdleiter vor, unter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten eine Anwohnerin angeschossen zu haben. Symbolfoto: M. Niehues
Der Schuss hätte nicht abgegeben werden dürfen: Die Staatsanwaltschaft wirft dem beschuldigten Jagdleiter vor, unter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten eine Anwohnerin angeschossen zu haben. Symbolfoto: M. Niehues
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Den Strafbefehl mit Bewährungsstrafe akzeptiert der Beschuldigte nicht: Jetzt kommt es zum Verfahren vor dem Amtsgericht Cloppenburg.

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