Hamburg Streamingdienst HBO Max startet: Gilt ein Sonderkündigungsrecht für Sky-Kunden?
HBO Max startet in Deutschland und verändert das Angebot der Streamingdienste Sky und Wow. Während Letztere auf ihr bleibendes Portfolio verweisen, widerspricht die Verbraucherzentrale beim Thema Kündigung. Das steckt dahinter – und so können Sie kündigen.
Seit dieser Woche ist der amerikanische Streamingdienst HBO Max auch in Deutschland verfügbar, der zum Medienunternehmen Warner Bros. Discovery gehört. Zu dem US-Streamingdienst zählt auch der Sender HBO (Home Box Office), der bislang viele beliebte Formate wie „Game of Thrones“ oder „The Last of Us“ über Sky und Wow gezeigt hat.
Die Einführung von HBO Max hat sich auf die Auswahl von HBO-Filmen und -Serien bei Sky und Wow ausgewirkt. Doch „relevante Inhalte von Warner Bros. Discovery bleiben weiterhin Bestandteil“ ihres Portfolios, wie Sky Deutschland auf Anfrage mitteilt. Doch was können Verbraucher unternehmen, wenn sie ihr Abo wechseln möchten und gilt in dem Fall ein Sonderkündigungsrecht?
Kunden können aktuelle und kommende Staffeln von „House of the Dragon“, „The White Lotus“ oder „Euphoria“ weiterhin anschauen, so Sky-Deutschland. Damit stelle das Unternehmen sicher, dass Nutzer aktuelle HBO-Serien „nahtlos zu Ende schauen“ können. Auch zahlreiche neuere HBO-Serien und Staffeln seien weiterhin abrufbar.
Sky und Wow würden „nach wie vor eine vielfältige Auswahl an hochwertigem, kuratiertem Content“ anbieten. Wie Sky Deutschland mitteilt, investieren sie dafür in Inhalte und Partnerschaften, wie zum Beispiel mit Sony, Sky Studios, Disney oder ZDF. Zusätzlich dazu wollen sie weitere Inhalte bekanntgeben, wie das Unternehmen mitteilt. „Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich daraus für uns nicht.“
Folglich gelten die normalen Kündigungsbedingungen. Online könne das Wow-Abo „unter Abos und Zahlungen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden“, gibt eine Sprecherin des Unternehmens bekannt. Genauere Informationen können auf der Internetseite von Wow nachgelesen werden.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hingegen ist anderer Auffassung. Kunden mit einem Wow-Abo, welches noch länger laufen würde, könnten ihr Abo problemlos kündigen, bestätigt die Organisation. „Da es sich bei dem Wegfall zahlreicher HBO-Serien um eine erhebliche Änderung des Programmes handelt.“ Somit verändere sich der Gesamtcharakter des Angebots – und es läge ein Sonderkündigungsrecht vor.
Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt, schriftlich zu kündigen. In den meisten Fällen genügt es aber auch, eine Mail zu schreiben. Es sei auch möglich, das Kündigungsportal auf der Webseite von Wow zu nutzen, worüber eine Sonderkündigung erklärt werden könnte. Wenn Kunden ihr Abo kündigen, sollten sie Screenshots davon oder Bestätigungsmails aufbewahren, rät die Verbraucherzentrale.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind Kunden in diesem konkreten Fall „zu einer Sonderkündigung berechtigt“. „Bei Erklärung der Sonderkündigung sollten die Verbraucher:innen also angeben, dass diese erfolgt, weil mit der Programmänderung vertragswesentliche Inhalte weggefallen sind“, führt die Organisation weiter aus.
Die Kündigung werde dann wirksam, wenn sie bei Wow eingegangen sei. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Verbrauchern, das Abo zu kündigen, sobald sie die Änderung bemerken.
Auf der Online-Plattform Reddit berichten Kunden, dass sie „außerordentlich mit sofortiger Wirkung“ kündigen wollten. Ebenfalls soll in einigen Fällen auch der Wegfall der HBO-Serien als Grund genannt worden sein. Nach eigenen Angaben sollen die Kündigungen genehmigt worden sein. Auf Anfrage äußerte sich das Unternehmen insofern, dass sie von einem Fall wissen, über den in einem Artikel geschrieben worden ist. Das sei „nach interner Rücksprache eine individuelle Einzelfallentscheidung gewesen“.
Wie steht das Unternehmen dazu, dass für die Verbraucherzentrale ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der genannten Punkte vorliegt? „Für uns ergibt sich daraus nach wie vor kein Sonderkündigungsrecht“, teilt eine Sprecherin auf Nachfrage mit. Es sei im Streaming-Markt geläufig, dass sich Lizenzrechte verändern würden. Zudem wird auf das bleibende, vielfältige Angebot an Filmen und Serien hingewiesen.