Streit  Leeraner (49) soll Schuhe nach Mieterin geworfen haben

Johann Vehndel
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Von Johann Vehndel
| 16.01.2026 12:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
An der Haustür soll der Streit begonnen haben. Symbolfoto: Pixabay
An der Haustür soll der Streit begonnen haben. Symbolfoto: Pixabay
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Wegen gefährlicher Körperverletzung steht ein 49-jähriger Leeraner vor Gericht. Ein Streit an der Haustür seiner Mieterin um Stromkosten soll eskaliert sein.

Leer - Ein Streit an der Haustür soll eskaliert sein: Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich ein 49-jähriger Leeraner vor dem Strafgericht am Amtsgericht Leer verantworten. Dem Leeraner wurde vorgeworfen, im März 2025 handgreiflich gegenüber seiner Mieterin geworden zu sein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit einem Bekannten die Wohnung der Frau – ebenfalls aus Leer – mit dem Auto aufgesucht zu haben. Dort habe der Angeklagte geklingelt. Im Eingangsbereich sei es mit der Frau zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf der Angeklagte der Frau auf den Oberarm geschlagen und mit Schuhen nach ihr geworfen haben soll.

Der Fall wird vor dem Amtsgericht in Leer verhandelt. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Der Fall wird vor dem Amtsgericht in Leer verhandelt. Foto: Klaus Ortgies/Archiv

Der Leeraner betonte zunächst mit seinem Rechtsanwalt gegenüber dem Strafgericht, niemandem etwas getan zu haben. Er habe die Frau, die die Wohnung von ihm gemietet hatte, lediglich darauf hinweisen wollen, dass die Stromrechnung bisher noch nicht bezahlt wurde. Allerdings räumte er ein, dass sich das Streitgespräch mit seiner Mieterin „hochgeschaukelt“ hätte. Die Situation sei eskaliert, als der Freund der Mieterin wie auch der Bekannte des Angeklagten hinzukamen.

Freund der Mieterin sagt als Zeuge aus – Der Angeklagte soll auf ihn eingeschlagen haben

Der Freund der Mieterin sagte als Zeuge aus. Er teilte mit, dass jemand gegen 21 Uhr an der Tür geklopft habe. Vor der Tür habe der Angeklagte gestanden – sichtlich angetrunken, sagt der Zeuge. Während des Streitgespräches sei der Angeklagte in die Wohnung eingedrungen und habe die Mieterin geschlagen, so der Zeuge weiter. Zur Verstärkung sei noch der Bekannte des Angeklagten hinzugekommen, der bis zu diesem Zeitpunkt im Fahrzeug gewartet habe.

Diese Person habe ihn von hinten gegriffen und umklammert, sodass der Angeklagte auf ihn habe einschlagen können. Beide Männer seien dann geflüchtet. Der herbeigerufenen Polizei seien Fotos vom Auto samt Kennzeichen übermittelt worden, mit dem der Angeklagte und sein Freund verschwunden seien. Da die verletzte Mieterin trotz Vorladung nicht zum Gerichtstermin erschien, setzte das Gericht ein Ordnungsgeld gegen sie in Höhe von 150 Euro fest, ersatzweise drei Tage Haft. Auch der Freund des Angeklagten soll vom Strafgericht angehört werden. Daher wurde ein weiterer Verhandlungstermin für den 29. Januar 2026 ab 11.45 Uhr festgesetzt.

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