Spielerlaubnis liegt vor  Kommt ein Nationaltorwart zu Germania Leer?

| | 20.01.2026 15:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Leers Sportlicher Leiter Erhan Colak (rechts) treibt die Kaderplanungen voran. Dabei ist unsicher, ob einige afrikanische Spieler in der Rückrunde zur Verfügung stehen. Foto: Jens Doden/Emden
Leers Sportlicher Leiter Erhan Colak (rechts) treibt die Kaderplanungen voran. Dabei ist unsicher, ob einige afrikanische Spieler in der Rückrunde zur Verfügung stehen. Foto: Jens Doden/Emden
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Drei Fußballer aus Sierra Leone sind seit längerem für Germania Leer spielberechtigt – aber noch nicht in Deutschland. Was der Verein und der Verband zu diesem Fall sagen.

Leer - Germania Leer möchte sich ein weiteres Mal mit Fußballern aus Afrika verstärken. Genau genommen hat der abstiegsbedrohte Herren-Bezirksligist bereits drei Spieler aus dem westafrikanischen Land Sierra Leone verpflichtet. John Kargbo, Sheku Kallon und Francis Koroma besitzen eine Spielerlaubnis für den VfL Germania Leer, wie der Niedersächsische Fußball-Verband (NFV) auf Nachfrage bestätigt hat. Demzufolge dürfen Kargbo und Koroma, der Nationaltorwart seines Landes ist, sogar schon seit Januar 2025 – also seit einem Jahr – Freundschaftsspiele für Leer bestreiten, Pflichtspiele seit August. Kallon erhielt die Spielberechtigung für Leer ab Oktober.

Die Namen der drei Spieler tauchen beim Portal Fussball.de auch in der Leeraner Spielerliste auf. Sie sind aber noch gar nicht in Deutschland. „Der verwaltungstechnische Akt ist sehr kompliziert“, sagt Germania Leers Sportlicher Leiter Erhan Colak. „Die Jungs sind fit und haben auch Lust, für uns zu spielen. Wir haben sie vorsorglich schon angemeldet, damit sie sofort spielen können, wenn die Einreise klappt.“ Ob das Trio das nötige Visum erhält, ist laut Colak „ungewiss“. Eingefädelt hatte die Transfers der Leeraner Torwarttrainer Nico Scholl, der beste Kontakte ins westafrikanische Land Sierra Leone pflegt.

Koroma hält die Null gegen die Elfenbeinküste

Zuletzt sollen John Kargbo, Sheku Kallon – beide sind Mittelfeldspieler – und Francis Koroma für den sierra-leonischen Erstligisten Wilberforce Strikers FC aus der Hauptstadt Freetown gespielt haben. Kallon ist U-Nationalspieler seines Landes, er kam beim U20-Afrika-Cup 2025 zum Einsatz. Der 25-jährige Francis Koroma bestritt laut dem Portal Transfermarkt.de vier A-Länderspiele für Sierra Leone. Eine andere Quelle berichtet sogar von zwölf Länderspielen. So hütete Koroma für sein Land in einem Freundschaftsspiel gegen den aktuellen Afrika-Vizemeister Marokko (1:3) das Tor. Zudem kam Koroma im September 2024 in drei Afrika-Cup-Qualifikationsspielen zum Einsatz. Gegen die Elfenbeinküste – einen Vorrundengegner der deutschen Nationalmannschaft bei der anstehenden WM – hielt der Keeper sogar die Null (1:0). Mit Ibrahim Sillah stand in dieser Partie auch ein ehemaliger Spieler von Germania Leer und Kickers Emden für Sierra Leone auf dem Platz.

Francis Koroma war – laut Transfermarkt.de – im September 2025 auch bei drei WM-Qualifikationsspielen im Kader von Sierra Leone, kam aber nicht zum Einsatz. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Torwart bereits einen gültigen Spielerpass bei Germania Leer.

Edward Mwale (links, gelbes Trikot) war Stammspieler bei Leer in der Hinrunde. Ob der Mann aus Sambia in der Rückrunde für Leer auflaufen wird, ist ungewiss. Foto: Hans Damm
Edward Mwale (links, gelbes Trikot) war Stammspieler bei Leer in der Hinrunde. Ob der Mann aus Sambia in der Rückrunde für Leer auflaufen wird, ist ungewiss. Foto: Hans Damm

Gibt es ein internationales Zweitspielrecht?

Nach NFV-Infos wird das Trio aus Sierra Leone bei Germania Leer als Amateurspieler aufgeführt. Um eine solche Spielerlaubnis zu erhalten, muss der Verein „ein Ausweisdokument mit Lichtbild sowie ein unterschriebenes Antragsformular für den aufnehmenden Verein“ einreichen, nennt der NFV die Kriterien. Für sogenannte „Vertragsspieler“ ist die Hürde noch etwas größer: „Vertragsspieler brauchen zusätzlich einen unterschriebenen Vertrag, eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitsgenehmigung.“ Grundsätzlich gilt: Wenn ein Fußballer bei einem deutschen Verein eine Spielerlaubnis hat, darf er für keinen anderen Verein auf diesem Planeten auflaufen. Ausnahme: Innerhalb Deutschlands kann ein Zweitspielrecht beantragt werden, sofern die Klubs mindestens 100 Kilometer auseinander liegen. Es gibt aber „kein internationales Zweitspielrecht“, so der NFV. „Jeder internationale Wechsel wird immer über den DFB beantragt, der beim zuständigen Fußballverband eine aktuelle Spielerlaubnis abfragt. Somit wird ausgeschlossen, dass für den Spieler sowohl im Ausland als auch in Deutschland eine Spielerlaubnis besteht.“

Im Sommer war ein Quartett aus Sambia nach Leer gewechselt, namentlich Abel Joshua Siafwa, Aklemwa Litiya Mwila, Edward Mwale und Phillip Mapesho Kazhingu. Die Spieler kehrten in der Winterpause in die Heimat zurück. „Wir wissen leider nicht, ob sie uns auch in der Rückrunde zur Verfügung stehen“, sagt Erhan Colak. Ebenso unsicher ist, ob das verpflichtete Trio aus Sierra Leone jemals für Leer spielen wird. „Wir schauen jetzt, was realistisch ist“, sagt Colak. „Und da wird auch noch was passieren“, kündigt der Sportliche Leiter noch weitere Wintertransfers an.

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