Kamen  Haus, Auto und Straßen: Welche rechtlichen Pflichten in der kalten Jahreszeit gelten

Maik Heitmann
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Von Maik Heitmann
| 26.01.2026 16:10 Uhr | 0 Kommentare
Immobilienbesitzer in der Pflicht: Bis wann bei Schnee und Eis geräumt und gestreut werden muss, ist festgelegt. Foto: IMAGO/Henricus Lüschen
Immobilienbesitzer in der Pflicht: Bis wann bei Schnee und Eis geräumt und gestreut werden muss, ist festgelegt. Foto: IMAGO/Henricus Lüschen
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Wenn es winterlich wird, bewegen sich die Bürger auch rechtlich manchmal auf dünnem Eis. Was dann rund ums Haus, Auto und Straßen wirklich wichtig ist, zeigen folgende Richtersprüche zum Thema.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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