Kiel  Amt, Politik und Privatleben: Das Rollenproblem von Daniel Günther

Susanne Link
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Von Susanne Link
| 30.01.2026 20:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein. Foto: Frank Molter
Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein. Foto: Frank Molter
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Wo endet Daniel Günthers Amt als Ministerpräsident, wo beginnt die Partei? Und warum kann der 52-jährige Familienvater selbst bei Volksfesten nicht einfach privat sein? Ein Lehrstück voller Grauzonen.

Wenn Daniel Günther spricht, hören viele Bürger vor allem eines: den Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein. Doch der 52-Jährige ist nicht nur Amtsträger. Er ist auch CDU-Politiker, Landesvorsitzender seiner Partei und Privatperson.

Gerade diese Mehrfachrolle birgt Konflikte, wie aktuelle Diskussionen rund um einen Auftritt bei der ZDF-Sendung „Markus Lanz“, eine Recherche des „Tagesspiegels“ oder ein Auftritt bei der Kieler Woche im Jahr 2023 zeigen. Dabei stellen sich zwei grundsätzliche Fragen: Wo verläuft die Grenze zwischen öffentlichem Amt, parteipolitischem Handeln und privaten Meinungsäußerungen? Und wo sollte sie verlaufen?

Verfassungsrechtlich ist die Sache in gewissen Konstellationen klar. „In der Demokratie befinden sich Parteien immer im Wettbewerb“, sagt die Flensburger Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold. Problematisch werde es dort, wo Amtsträger „unter Zugriff auf die materiellen Ressourcen des Amtes Parteipolitik machen.“

Klassisches Beispiel: Bei offiziellen Auftritten ist Werbung für die eigene Partei nicht gestattet. Das Bundesverfassungsgericht hat solche Fälle wiederholt untersagt.

In diesen Konstellationen ist die Grenzziehung vergleichsweise eindeutig. Doch diese Klarheit endet dort, wo politische Kommunikation öffentlich wird. Wenn ein Ministerpräsident in einer Talkshow auftritt, ist nicht unbedingt eindeutig, in welcher Funktion er spricht. Werden hier die Positionen des CDU-Politikers im Parteienwettbewerb deutlich, die Perspektive des zweifachen Vaters oder die Ansichten des schleswig-holsteinischen Regierungschefs?

Daniel Günther selbst sagte in einer ZDF-Sendung „Markus Lanz“, nach der viel über seine Äußerungen diskutiert wurde, er sei „nicht als Bürger hier“, sondern er sei „Ministerpräsident von Schleswig-Holstein“. Im Nachgang ließ er aber erklären, dass er nicht dienstlich als Ministerpräsident gesprochen habe, sondern als Politiker. Das sorgt für Irritationen.

Die Klarstellung hält Mangold für unnötig. Der Rechtsanwalt von Günther, Dr. Christian Schertz, argumentiert in die gleiche Richtung. Günther habe sich selbstverständlich als Politiker und nicht als Hoheitsträger geäußert.

Dass der Rechtsanwalt des Online-Magazins „Nius“ aufgrund der Aussagen Unterlassungsansprüche gegenüber dem Land Schleswig-Holstein gelten machen will, halte er deshalb für rechtsfehlerhaft. „Ansonsten wären Politiker, die zugleich Amtsträger sind, in Zukunft gehindert, sich überhaupt in Talksendungen an der politischen Debatte zu beteiligen, weil sie regelmäßig Gefahr laufen würden, eine etwaige Neutralitätspflicht zu verletzen. Das kann nicht gewollt sein“, sagt Schertz.

Auch Verfassungsrechtlerin Mangold warnt davor, Konstellationen vorschnell als Neutralitätsverstoß zu deuten. Die Doktrin greife dort, wo amtliche Ressourcen missbraucht würden, etwa wenn Parteiflyer mit Geldern des Ministeriums eines Ministers gedruckt werden. Sie gerate aber an ihre Grenzen, sobald es um öffentliche Meinungsäußerungen gehe. „Wenn man das konsequent zu Ende denkt, dürften sich Amtsinhaber überhaupt nicht politisch äußern“, sagt Mangold. Das wäre das Gegenteil demokratischer Praxis.

Sie kritisiert auch die bisherige Rechtsprechung. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts habe das Thema der Trennung von Amt und Parteipolitik zeitweise „immer weiter überhöht“.

Das bekannteste Beispiel sei die Merkel-Entscheidung im Jahr 2020. Als die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte, die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich mit Stimmen der AfD müsse rückgängig gemacht werden, wertete das Gericht dies als unzulässige parteipolitische Einmischung aus dem Amt heraus.

Für Mangold zeigt dieser Fall die Schwäche der Doktrin: „Warum wählen wir Politiker in Ämter? Weil sie bestimmte politische Positionen vertreten.“ Die Vorstellung, gewählte Amtsträger müssten sich wie politisch neutrale Beamte verhalten, gehe an der demokratischen Realität vorbei.

Eine zweite Ebene eröffnet eine Anfrage des „Tagesspiegels“ an die Kieler Staatskanzlei. Die Redaktion hatte sich über diese mit Fragen an Günther privat gewandt, erhielt aber eine Antwort der Pressestelle des CDU-Landesverbands. Die Weiterleitung der Medienanfragen durch die Behörde kritisiert der „Tagesspiegel“.

Die Staatskanzlei weist den Vorwurf entschieden zurück: „Der Fehler lag von Anfang an darin, dass sich der Journalist an die Staatskanzlei mit der Bitte um Weiterleitung einer Anfrage an Daniel Günther gewandt hat, obwohl es sich um private Fragen handelte, die ihn in seiner Rolle als Politiker betreffen.“ Auch hier wird sichtbar, wie unscharf die Grenzen verlaufen. Wann endet die Zuständigkeit der Staatskanzlei? Wann beginnt die der Partei? Und wer entscheidet das?

Und es gibt noch eine dritte Ebene, Daniel Günther als Privatperson. 2023 stand er bei der Kieler Woche auf einer Bühne und sang zumindest Teile des umstrittenen Songs „Layla“ mit. Der damalige SPD-Fraktionschef Thomas Losse-Müller sagte seinerzeit gegenüber dem „Spiegel“: „Ich halte es für unangemessen, dass der Ministerpräsident auf großer Bühne singt, dass er Bordellbesitzer wäre.“ Der Vortrag sei, so Losse-Müller weiter, „mit der Würde des Amtes, das Herr Günther bekleidet, unvereinbar“.

Einem Regierungssprecher zufolge sei Günther dort privat gewesen. Bleibt die Frage, wie der Bürger das erkennen soll. „In dem Moment, in dem Menschen nach Wahl politische Ämter innehaben, verschwindet die klare Trennlinie zwischen Amt und Person“, sagt Mangold.

Unterm Strich ist der Fall Günther ein strukturelles Lehrstück. Er zeigt, wie konfliktreich, das Zusammenspiel von Amt, Partei und Person ist und wie wichtig es ist, dass sich die gewählten Vertreter die verschiedenen Rollen auch immer wieder bewusst machen.

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