Gewalttat Frau lag bewusstlos vor Emder Sportsbar
Im Alkoholrausch schlug ein heute 51-Jähriger im April 2024 vor einer Emder Sportsbar eine Frau bewusstlos. Sie leidet bis heute an den Folgen. Nun stand der Mann wegen Körperverletzung vor Gericht.
Aurich/Emden - Ein unerwartetes Geständnis und ein unnachgiebiger Richter haben den Verlauf eines Berufungsprozesses vor dem Landgericht Aurich am Dienstag, 3. Februar 2026, geprägt. Es ging um Körperverletzung vor einer Emder Sportsbar. Das Opfer, eine heute 42-jährige Emderin, erlitt durch eine heftige Ohrfeige des Angeklagten schwere Verletzungen, an deren Folgen sie bis heute leidet.
Mit einem Riss im Trommelfell und einem Schädel-Hirn-Trauma blieb sie bewusstlos auf der Straße vor dem Lokal liegen. Nach einem Aufenthalt auf der Intensivstation leidet sie bis heute an Tinnitus und Gleichgewichtsstörungen. Ihr damaliger Freund soll vorher von dem Angeklagten einen Stoß in den Rücken erhalten haben, um ihn aus der Sportsbar zu befördern. Durch die Wucht stürzte er auf die Straße und prellte sich den Daumen. Die Frau soll daraufhin den Aggressor angeschrien haben: „Was soll der Scheiß?“ Das brachte ihr die Ohrfeige ein.
Richter warnt: Dem Angeklagtem droht eine noch höhere Strafe
Das nächtliche Geschehen im Alkoholrausch am 21. April 2024 hatte für den 51-jährigen Angeklagten erhebliche Konsequenzen. Das Amtsgericht Emden verurteilte ihn am 26. Mai 2025 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten ohne Bewährung, denn er ist einschlägig vorbestraft. Dagegen legte er Berufung ein. Darüber wurde am Dienstag verhandelt.
Der Vorsitzende Richter Jan-Felix Dreyer machte dem Angeklagten von Anfang an keine Hoffnungen. „Sie sind bei der Strafzumessung sehr günstig weggekommen. Bei den erheblichen Verletzungsfolgen hätte man eine höhere Strafe verhängen können“, meinte er. Dreyer regte an, der Angeklagte solle sich überlegen, ob es Sinn habe, den Prozess weiterzuführen. Diese Frage stellte sich für den Emder nicht. „Ich möchte aussagen“, unterstrich er. Er befindet sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt Meppen in Strafhaft.
„Die Ohrfeige gebe ich zu, und das tut mir auch leid“
Was er dann sagte, war ungewöhnlich, denn er räumte ohne Umschweife die schwerwiegendere Tat ein: „Die Ohrfeige gebe ich zu, und das tut mir auch leid.“ Es sei eine Verkettung unglücklicher Umstände gewesen. Das Amtsgericht Emden hatte dafür eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten verhängt.
Die Tat zum Nachteil des Ex-Freundes der Geschädigten wurde damals mit sechs Monaten sanktioniert. Zusammengezogen ergab sich die Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Doch für diesen Rückenstoß fühlte sich der Angeklagte nicht zuständig. Das sei sein Freund gewesen, damals ein Vollbartträger wie er selbst, sagte er aus. „Es kann doch nicht sein, dass ich eine Strafe kriege für etwas, das ich nicht gemacht habe“, fand er.
Freund bat die Wirtin, einen Rettungswagen zu rufen
Der Ex-Freund der Geschädigten, ein 51-jähriger Emder, konnte im Zeugenstand nicht genau bestimmen, weshalb er mit dem Angeklagten aneinandergeraten war. Er vermutete als Auslöser die Worte, die ihm herausgerutscht seien, als er eine Partie Darts in der Sportsbar kommentiert habe. Er sei kurz danach von einer großen Person mit Vollbart und Tätowierungen nach draußen gedrängt worden. „Auf einmal griff mich jemand von hinten an, und ich habe auf der Straße gelegen“, schilderte er.
Er habe seine Freundin einige Worte äußern hören. Dann sei ein Knall erfolgt, die Backpfeife, und seine Freundin sei „auf dem Asphalt aufgeschlagen“. „Ich bin auf allen vieren zu ihr hingekrabbelt und habe sie an der Schulter geschüttelt“, sagte er. Er habe die Wirtin gebeten, den Rettungswagen zu alarmieren: „Was mich quält, ist das Bild, wie meine damalige Freundin bewusstlos auf der Straße lag.“
„Ich habe eine geklatscht bekommen und wurde im Krankenhaus wach“
Die 42-jährige Geschädigte beschrieb die Situation in dürren Worten. „Wir haben ein bisschen getrunken, ich war auf Toilette. Dann habe ich draußen Geschrei und Gestöhne gehört und gefragt, was der Scheiß soll. Ich habe eine geklatscht bekommen und wurde im Krankenhaus wieder wach.“ Trotz der drastischen Folgen hat sie keinen Grad der Behinderung beantragt. Der Angeklagte bat sie um Entschuldigung: „Es tut mir wirklich leid, es hätte nicht so weit kommen dürfen.“
Nach diesen Zeugenaussagen fragte der Richter noch einmal, ob der Emder weiter verhandeln wolle. Erneut stellte er ihm keine Milderung in Aussicht – Teilgeständnis hin oder her. „Die Strafe hätte bei drei oder vier Jahren liegen können“, führte Dreyer dem Angeklagten vor Augen. Nach einer Beratung mit seinem Verteidiger Ralf Giese nahm der Angeklagte die Berufung dann doch zurück. Die Kosten für die bis 80-minütige Verhandlung muss er dennoch tragen.