Bremen  Waffen- und Messerverbot in Bremen ausgeweitet: ÖPNV nun eingeschlossen

Melanie Machedanz
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Von Melanie Machedanz
| 03.02.2026 21:04 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Bremer Senat hat beschlossen, das Verbot von Waffen und Messern rund um den Hauptbahnhof deutlich auszuweiten. Foto: Sina Schuldt/dpa
Der Bremer Senat hat beschlossen, das Verbot von Waffen und Messern rund um den Hauptbahnhof deutlich auszuweiten. Foto: Sina Schuldt/dpa
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Der Bremer Senat hat beschlossen, das Verbot von Waffen und Messern in Bremen deutlich auszuweiten. Das gilt sowohl für die Uhrzeiten als auch die Verbotszone in und um den Hauptbahnhof.

Die Waffenverbotszone in und um den Bremer Hauptbahnhof war bisher durch eine Allgemeinverfügung möglich. Wegen der positiven Auswirkungen wurde sie mehrfach verlängert. Nun wurde ein Waffen- und Messerverbot in Bremen durch den Senat beschlossen – mit erweiterter Reichweite.

Wie die Pressestelle des Senats mitteilt, ist es im gesamten Bahnhofsgebäude künftig ganztägig verboten, eine Waffe oder ein Messer mit sich zu führen. Das Verbot in der Bahnhofsvorstadt ist weiterhin von 22 bis 6 Uhr in Kraft. Die Verbotszone wird erweitert. Neben dem Bahnhofsgebäude selbst und dem Willy-Brandt-Platz gilt es auch für die Bereiche Richtweg und Contrescarpe. „Mit dem erweiterten Waffen- und Messerverbot am Hauptbahnhof ermöglichen wir Polizei und Ordnungsamt wirksame Kontrollen und stärken damit deutlich die Sicherheit von Reisenden und Gewerbetreibenden“, erklärt Bremens Innensenatorin Eva Högl.

Erstmals gilt das Waffen- und Messerverbot auch landesweit im öffentlichen Nahverkehr, informiert die Pressestelle. Es gilt rund um die Uhr in allen Bussen, Bahnen, Straßenbahnen und an den Haltestellen sowie Bahnsteigen. „Im öffentlichen Nahverkehr treffen viele Menschen auf engem Raum aufeinander. Konflikte können dort deshalb besonders schnell eskalieren“, so Mobilitätssenatorin Özlem Ünsal, „mit dem Waffenverbot im ÖPNV wollen wir die Sicherheit der Fahrgäste erhöhen und ein sicheres Umfeld für alle Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs schaffen.“ Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10 000 Euro, die verbotenerweise geführten Messer und Waffen können eingezogen werden.

Ausnahmen sind laut dem Beschluss Messer in einem verschlossenen Behältnis oder einer Verpackung, sodass sie nicht unmittelbar greifbar sind. Außerdem sind Berufsgruppen wie Polizeikräfte, Handwerker oder Rettungskräfte vom Messerverbot ausgenommen. Die neue Regelung tritt am Mittwoch, 4. Februar, in Kraft.

Im November 2024 war anlässlich des Weihnachtsmarktes und Schlachtezaubers das Mitführen gefährlicher Gegenstände erstmals über eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei für den Bremer Hauptbahnhof verboten. Regelmäßig wurde die Sicherheitsmaßnahme durch die Bundespolizei verlängert. Ausschlaggebend war dafür, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar seien. Sie würden damit die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinflussen. Zudem bieten Waffen zur Selbstverteidigung laut Bundespolizei nur eine trügerische Sicherheit.

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