Kiel  Nach Aussagen von Daniel Günther: „Nius“ scheitert vor Gericht

Susanne Link
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Von Susanne Link
| 05.02.2026 17:55 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Online-Portal „Nius“ hatte wegen Äußerungen in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ eine Klage und eine einstweilige Anordnung gegen das Land Schleswig-Holstein eingereicht. Foto: Cornelia Lehmann
Das Online-Portal „Nius“ hatte wegen Äußerungen in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ eine Klage und eine einstweilige Anordnung gegen das Land Schleswig-Holstein eingereicht. Foto: Cornelia Lehmann
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Das Online-Portal „Nius“ hatte wegen Äußerungen in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ eine einstweilige Anordnung gegen das Land Schleswig-Holstein eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden.

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat im Eilverfahren zwischen dem Online-Portal „Nius“ und dem Land Schleswig-Holstein eine Entscheidung getroffen. Nach Auffassung der 6. Kammer hat „Nius“ keinen Anspruch auf Unterlassung oder Widerruf von Äußerungen des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU).

Das Online-Portal hatte Anfang Januar wegen Aussagen Günthers in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ eine Klage und eine einstweilige Anordnung gegen das Land Schleswig-Holstein eingereicht. Daniel Günther hatte „Nius“ als „Feinde der Demokratie“ bezeichnet und kritisierte Teile der Berichterstattung als „vollkommen faktenfrei“. Konkret sagte er: „Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe, kann ich nur sagen, da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist einfach vollkommen faktenfrei, was an der Stelle gemacht wird.“

Nach Ansicht von Joachim Steinhöfel, dem Anwalt des Online-Portals, verstoßen diese Äußerungen gegen geltendes Recht. Er argumentierte, Günther habe in der Sendung als Ministerpräsident gesprochen und damit das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot verletzt.

Das Gericht widerspricht dieser Auffassung. Daniel Günther habe die Aussagen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung getätigt, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker, erklärt das Gericht. Seine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar.

„Nimmt ein Amtsträger in einem allgemeinen politischen Diskurs wie etwa einer Talkrunde nicht deutlich und spezifisch auf die Autorität oder Mittel seines Amtes Bezug, sind seine Äußerungen regelmäßig nicht mit dem besonderen Gewicht seines Amtes verbunden“, sagt Gerichtssprecherin Friederike Küster-Lange.

Dass Günther sich an anderer Stelle in der Talkshow auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe, führe zu keinem anderen Ergebnis. Die Äußerungen seien getrennt voneinander zu betrachten. Daniel Günther habe sich „an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt“. Das Gericht folgt damit der Argumentation der Staatskanzlei und Günthers privatem Rechtsanwalt Christian Schertz.

Parallel zum Eilverfahren läuft weiterhin eine Klage. Nach Einschätzung des Landes stehen die Erfolgsaussichten durch den heutigen Beschluss gut: „Zwar handelt es sich nur um eine Entscheidung in einem Eilverfahren. Da es aber ausschließlich um Rechtsfragen geht, die zudem mit einer einem Hauptsacheverfahren entsprechenden Gründlichkeit behandelt worden sind, dürfte von dem Beschluss ein wichtiges Signal des Gerichts für die weitere rechtliche Bewertung ausgehen“, sagt Regierungssprecherin Vivien Albers.

Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Das Online-Portal „Nius“ kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen – ein Schritt, den Steinhöfel bereits andeutete: „Die Ausschöpfung des Rechtsweges war bereits vor Einleitung des Verfahrens beschlossen“, sagte der Rechtsanwalt auf Nachfrage unserer Redaktion.

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