Fernsehen Nach Ofarims brisanten Aussagen reagiert sein Anwalt
Juristisch ist der Davidstern-Skandal seit mehr als zwei Jahren vom Tisch. Doch jetzt äußert sich Gil Ofarim mit brisanten Behauptungen zu seinem Prozess. Und dann meldet sich auch noch sein Anwalt.
Nach Gil Ofarims überraschenden Äußerungen im Dschungelcamp zum Davidstern-Skandal hat sich sein Anwalt in den Sozialen Medien zu Wort gemeldet. In Videobeiträgen, die in der Nacht auf Samstag auf Instagram veröffentlicht wurden, ging Ofarims Verteidiger Alexander Stevens unter anderem auf einen Zeugen ein sowie auf Videoaufnahmen, die in dem später eingestellten Verfahren in Leipzig eine große Rolle gespielt hatten. Gleichwohl bekräftigte Stevens, dass er die Feststellung, dass Gil Ofarim durch den Hotelmitarbeiter nicht diskriminiert wurde, in „keinster Weise in Abrede“ stelle.
Worum ging es in dem Prozess?
Der Hintergrund: Der Musiker hatte im Jahr 2021 Schlagzeilen gemacht, als er sich bei Instagram als Opfer antisemitischer Äußerungen eines Hotelmitarbeiters darstellte. Der Mann habe gesagt, Ofarim solle seinen Davidstern abnehmen, erst dann dürfe er einchecken, so die damaligen Anschuldigungen des Sängers.
Ofarim erstattete Anzeige, aber auch der Hotelmitarbeiter wehrte sich und zeigte seinerseits den Musiker wegen Verleumdung an. Aufzeichnungen aus dem Hotel spielten in dem folgenden Prozess eine gewichtige Rolle. Ein Gutachten zu den Videoaufnahmen legte nahe, dass die Kette gar nicht sichtbar gewesen sei, als Ofarim im Hotel einchecken wollte. Ein Digitalforensiker wertete unter großem Aufwand sieben Videos der Überwachungskameras in dem Hotel aus.
Verfahren war eingestellt worden
Vor Gericht in Leipzig gestand Ofarim, der Sohn des 2018 gestorbenen 60er-Jahre-Stars Abi Ofarim, schließlich in knappen Sätzen und entschuldigte sich. „Die Vorwürfe treffen zu. Es tut mir leid“, sagte er in dem Verleumdungs-Prozess. Damit räumte er ein, dass seine Antisemitismusvorwürfe nicht stimmten. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Musiker musste als Auflage einen Geldbetrag von 10.000 Euro zahlen. Das Gericht teilte damals mit, dass nach Ansicht der Strafkammer „alle Zweifel und Spekulationen in dieser Sache endgültig beseitigt“ seien.
Im Zwiegespräch mit Mitcamperin Simone Ballack war Ofarim nun in der am Freitagabend ausgestrahlten Folge von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ unerwartet auf die damaligen Vorgänge eingegangen. Ihm ging es dabei vor allem um Videoaufnahmen, die in dem Prozess zum sogenannten Davidstern-Skandal eine große Rolle gespielt hatten. Ofarim behauptete etwa ohne Beleg, dass das im Verfahren ausgewertete Band nicht das Originalband gewesen sei. Zudem sprach er von einem Zeugen, der ausgesagt habe, dass er „den Davidstern gesehen“ habe.
Ofarims Äußerungen im Dschungelcamp kamen auch deshalb überraschend, weil er in den Tagen zuvor viele Fragen seiner RTL-Mitcamper zu dem Fall unbeantwortet gelassen hatte. Wie er allerdings zu seinen Schlüssen zu dem Videomaterial kam, blieb unklar.
Ofarims Anwalt Stevens erwähnt Privatgutachten
Nach Ansicht von Ofarims Verteidiger Stevens spielt die Frage nach der Sichtbarkeit des Davidsterns keine Rolle, wie dieser in seinem Instagram-Beitrag behauptete. Dies begründete er damit, dass das Tragen des Sterns keine zwingende Voraussetzung für eine Beleidigung sei. Soll heißen: Man muss keinen Davidstern sehen, um jemanden antisemitisch zu beleidigen.
„Zumal ja anhand einer Zeugenaussage festgestellt wurde, dass der Hotelmanager keinerlei Beleidigungen geäußert hat und damit diese Anschuldigung falsch war, wofür sich Gil Ofarim auch entschuldigt hat.“
Stevens erwähnte außerdem ein von Ofarims Verteidigern in Auftrag gegebenes Privatgutachten, das angeblich zu einem anderen Ergebnis kam als der erste Gutachter, also der Digitalforensiker.
Angeblich fehlen zwei Sekunden des Videos
Schon in einem anderen Videobeitrag, den Stevens wenige Stunden zuvor veröffentlicht hatte, äußerte er sich zu den ausgewerteten Videos aus dem Prozess. Stevens stellt dabei die Frage in den Raum, ob eines davon manipuliert gewesen sein könnte. „Wir Verteidiger haben während des Prozesses festgestellt, dass eines der drei in Augenschein genommenen Videos an einer neuralgischen Stelle einen Zeitsprung aufweist - zwei Sekunden fehlen“, behauptete Stevens in dem Instagram-Beitrag. Die Angaben von Stevens ließen sich zunächst nicht unabhängig prüfen.
Stevens hatte sich erst am Mittwochabend live auf Instagram gemeinsam mit dem Strafrichter Thorsten Schleif zur Einstellung des Leipziger Strafverfahrens geäußert. Dass sich Ofarim bislang nicht weiter zu dem Fall geäußert hatte, erklärten die Juristen mit einer Unterlassungserklärung. Mandanten werde in solchen Fällen häufig geraten: „Am besten sagst du gar nichts mehr darüber.“
Ob die jüngsten Äußerungen von Stevens und Ofarim einen Verstoß gegen diese Unterlassungserklärung darstellen, war unklar. Die Staatsanwaltschaft Leipzig wollte sich auf dpa-Anfrage nicht zu dem Fall äußern.