Osnabrück Zwischen Sorge und Sachlage: Veterinäramt ordnet Vogelgrippe-Fund in Voxtrup ein
In Osnabrück-Voxtrup ist eine tote Stockente gefunden worden. Offenbar ist sie an der Vogelgrippe verendet. Welche Konsequenzen hat das für Geflügelhalter?
Aktuell warnt ein Nutzer auf der Plattform Facebook vor einem Vogelgrippe-Ausbruch in Osnabrück-Voxtrup. Das Ergebnis der Laboruntersuchung sei amtlich bestätigt, heißt es da. Bürger sollten tote Vögel nicht anfassen und jeden Fund melden.
„Bei dem betroffenen Vogel handelt es sich um eine einzelne Stockente“, sagt Henning Müller-Detert vom Landkreis Osnabrück. Von einem „Ausbruch“ könne daher nicht die Rede sein. Im Wildvogelbestand kämen Vogelgrippefälle immer wieder vor. Auswirkungen auf Vogelhalter habe dieser Fund nicht.
„Wir untersuchen Wildvögel auf Geflügelpest, um die Betroffenheit in der Wildvogelpopulation im Blick zu behalten“, so der Sprecher weiter. Das sei unter anderem für die Risikobewertung von Bedeutung, ob eine Stallpflicht für Geflügel notwendig wird. Dabei seien die Behörden auf die Mitwirkung von Jägern, aber auch Bürgern angewiesen. „Das hat bisher schon hervorragend funktioniert, und der Veterinärdienst freut sich über weitere Unterstützung.“
Insbesondere wolle das Veterinäramt weiterhin schwer erkrankte oder verendete Wasserwildvögel wie Wildgänse, Wildenten, aber auch Greifvögel, Reiher, Kraniche untersuchen. „Der Nachweis der Geflügelpest bei einer Wildente in Voxtrup und in früheren Monaten auch bei zwei Bussarden zeigt, dass die Geflügelpest bei Wildvögeln vorkommt“, so Müller-Detert weiter.
Auch in anderen Gemeinden des Landkreises seien seit Oktober Einzelfälle der Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt worden. Die Zahlen seien jedoch noch nicht so hoch, dass die Stallpflicht für Geflügel flächendeckend angeordnet werden musste. Es wurden auch keine Restriktionsgebiete mit Schutzmaßnahmen im Fall einzelner Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln angeordnet. „Bislang haben wir uns auf die Stallpflicht einzelner Bestände mit höherem Risiko beschränkt.“
Eine Stallpflicht im Umkreis von 10 Kilometern um eine Geflügelhaltung sei zuletzt in Badbergen bei einer Putenhaltung angeordnet worden. Diese Stallpflicht gelte auch noch.