Welthandel Kreise: US-Zoll auf EU-Importe soll 15 Prozent betragen

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Von dpa
| 23.02.2026 15:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
US-Regierungskreisen zufolge soll für viele EU-Importe in die Vereinigten Staaten ein Zoll von 15 Prozent gelten. (Archivfoto) Foto: Julia Demaree Nikhinson/AP/dpa
US-Regierungskreisen zufolge soll für viele EU-Importe in die Vereinigten Staaten ein Zoll von 15 Prozent gelten. (Archivfoto) Foto: Julia Demaree Nikhinson/AP/dpa
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In Washington geht es hin und her: Nach einer jüngsten Entscheidung des Obersten US-Gerichts gab es auf beiden Seiten des Atlantiks große Unsicherheit. Was verlautet nun aus dem Weißen Haus?

Nach der Zoll-Entscheidung des Obersten US-Gerichts soll auf viele EU-Importe in die Vereinigten Staaten US-Regierungskreisen zufolge künftig ein Zoll von 15 Prozent erhoben werden. Grundlage dafür sei das von US-Präsident Donald Trump jüngst unterzeichnete weltweite Zolldekret, teilte ein ranghoher Vertreter des Weißen Hauses mit. Der neue Zollsatz, der zunächst auf 150 Tage befristet ist, gilt demnach unter anderem auch für Einfuhren aus Großbritannien, Indien und Japan.

Noch am Freitag hatte das Weiße Haus in einer Anordnung, die noch 10 Prozent als globalen Zollsatz formulierte, zahlreiche Ausnahmen aufgelistet: Nicht gelten soll der Zoll für Arzneimittel und pharmazeutische Wirkstoffe sowie Autos und schwere Lastwagen. Für bestimmte Warenkategorien gelten je nach Land teils unterschiedliche Zollvereinbarungen. 

Trump hatte auf der Plattform Truth Social geschrieben, er habe einen „weltweiten 10-Prozent-Zoll für alle Länder“ unterzeichnet - keine 24 Stunden danach kündigte er eine Erhöhung des Satzes auf 15 Prozent an.

Neuer Zoll bislang nur temporär möglich

Für den weltweiten Zusatzzoll stützt sich Trump nach Angaben des Weißen Hauses auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974. Für einen längeren Zeitraum als 150 Tage bräuchte Trump auf diesem Weg allerdings die Zustimmung des US-Parlaments. Experten bezweifeln zudem, ob notwendige Voraussetzungen zur Nutzung dieser rechtlichen Grundlage für die temporären Zölle überhaupt erfüllt sind.

Dem hochrangigen Regierungsbeamten zufolge sei das bisherige Vorhaben nur temporär geplant. So beabsichtige das Weiße Haus, „angemessenere oder bereits ausgehandelte Zollsätze“ wieder zu etablieren. 

EU: an Zollobergrenze halten

Die EU-Kommission hatte nach der Gerichtsentscheidung von den USA verlangt, eine vereinbarte Zollobergrenze von 15 Prozent in jedem Fall nicht zu überschreiten. Die Vereinbarung mit den USA über Zölle habe bisher gut funktioniert, sagte ein Sprecher der Kommission, bevor die neuen Informationen aus Washington bekannt wurden. Bevor die EU Entscheidungen über das weitere Vorgehen treffen könne, brauche sie klare Angaben der US-Seite, welche Schritte die USA nun unternehmen wollen.

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