Prozess in Aurich  27-Jähriger soll Ex-Freundin vergewaltigt haben

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 24.02.2026 09:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es um Vergewaltigung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Vor dem Landgericht Aurich ging es um Vergewaltigung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Wegen Vergewaltigung muss sich ein 27-jähriger Auricher vor Gericht verantworten. Seine Ex-Freundin erhebt schwere Vorwürfe gegen den Mann.

Aurich - Ein 27-jähriger Auricher soll seine Ex-Freundin mehrfach vergewaltigt und sexuell belästigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zusätzlich vor, die Frau mit dem Tode bedroht zu haben, sodass sie in ein Frauenhaus flüchtete. Angeklagt sind zwölf Vorfälle. Die Ex-Freundin, die inzwischen in einem anderen Bundesland lebt, tritt als Nebenklägerin auf. Der Prozess begann am Montag, 23. Februar 2026, vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich.

Die mutmaßlich Geschädigte hat mit dem Angeklagten einen Sohn, der Ende 2021 geboren wurde. Bereits während der Schwangerschaft soll es zu Übergriffen gekommen sein. Ab März 2023, so heißt es in der Anklageschrift, soll der Auricher regelmäßig zu Besuch in ihrer Wohnung gewesen sein. Als sie auf dem Boden saß und mit dem Kind spielte, soll er ihr unter anderem in den Ausschnitt gegriffen haben.

Er soll ihr das Handgelenk verdreht und sie getreten haben

Trotz Gegenwehr soll er sie mehrfach vergewaltigt haben. Das Kind habe er währenddessen durch Videos auf dem Mobiltelefon abgelenkt, heißt es in der Anklageschrift. Dabei soll er ihr einmal das Handgelenk verdreht haben, um ihren Widerstand zu brechen. Ein anderes Mal soll er ihr gezielt auf eine Sehnenverletzung am Fuß getreten haben, als sie versuchte, ihn mit den Füßen wegzudrücken. Bei einem der Übergriffe soll sie ihn in die Lippe gebissen haben, was ihn nicht von seinem Vorhaben abgehalten habe. Er soll geäußert haben, sie wehre sich nur zum Spaß und er könne nichts tun, er sei sexsüchtig.

Bei einem Vorfall habe der Angeklagte die Jeans der Frau zerrissen und sie dann vergewaltigt. In einem anderen Fall soll sie anschließend stark geblutet haben. Ende Mai 2023 habe er ihr gedroht, wenn sie schwanger würde, bringe er sie um. Sie nahm das sehr ernst und ging in ein Frauenhaus.

Er wollte, dass sie das Kind abtreibt

Der Angeklagte wollte sich zu den Vorwürfen zunächst nicht äußern, doch er überlegte es sich anders. Mit der Nebenklägerin sei er drei, vier Monate zusammen gewesen, sagte er. Sie sei depressiv und habe sich selbst verletzt, denn ihr erster Freund habe sie vergewaltigt.

Er habe sie nicht heiraten wollen, denn er habe sich um seine siebenjährige Tochter aus einer früheren Beziehung zu kümmern, die in einer Pflegefamilie lebe. „Ich wollte einfach Schluss machen“, sagte er. Die Nebenklägerin habe ihm mitgeteilt, sie sei schwanger. Er habe einen Abbruch angestrebt, doch sie habe das Kind behalten wollen. Danach hätten sie noch Kontakt gehabt, auch wegen des Kindes. Er habe sie manchmal besucht.

Sie soll den Sex auch gewollt haben

Zuletzt habe sie nicht reagiert, wenn er geklingelt oder ihr Nachrichten geschickt habe. Er habe die Polizei verständigt, dass seine Ex-Freundin die Tür nicht öffne.

„Sie hat mich rausgeschmissen und mich beschuldigt, ich würde sie vergewaltigen“, resümierte er empört. Dabei habe er sich doch um sie gekümmert. „Sie hatte nichts und sie hatte Probleme. Ich war immer für sie da.“ Sie wolle nicht mehr, dass er seinen Sohn sehe, mutmaßte er. „Vielleicht hat ihr ja jemand was ins Ohr geflüstert. Seit drei Jahren habe ich keinen Kontakt mehr“, meinte er.

Auf Nachfrage des Nebenklagevertreters räumte er schließlich ein, bei seinen Besuchen bei seiner Ex-Freundin mit ihr Sex gehabt zu haben. Das sei wechselseitig von beiden ausgegangen, unterstrich er. Er leugnete, sexsüchtig zu sein.

Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz

Es gibt einen gerichtlichen Gewaltschutzbeschluss vom 25. August 2023, der festlegt, dass der Angeklagte in keiner Form Kontakt zu seiner Ex-Freundin haben darf. Im Dezember 2023 schickte er seinem Sohn ein Paket. Wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz wurde er im April 2024 zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 15 Euro (insgesamt 300 Euro) verurteilt.

Ein Beamter eines Einsatzes im August 2023, bei dem der Angeklagte vor dem Hauseingang der Nebenklägerin randaliert haben soll, sagte als Zeuge aus. „Die Frau hat uns verängstigt die Tür geöffnet.“ Sie habe nicht gewollt, dass der Angeklagte die Wohnung betritt, weil sie über einen längeren Zeitraum von ihm vergewaltigt worden sei, berichtete der 28-jährige Polizist.

Videovernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Videovernehmung der Nebenklägerin wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit angesehen. Im Nachgang forderte Verteidigerin Insa Akkermann die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache, dass die Aussage nicht erlebnisbasiert sei. Sie begründete das mit dem „äußerst diffusen Aussageverhalten“ der Nebenklägerin. Sie habe ungenau und ausweichend geantwortet, fand die Rechtsanwältin. „Es fehlte an erlebnisbasierter Schilderung“, behauptete sie. Die Geschädigte habe möglicherweise die frühere Erfahrung eines sexuellen Übergriffs mit einem vorherigen Partner auf ihren Mandanten übertragen.

Der Prozess wird am 16. März 2026 um 9 Uhr in Saal 116 fortgesetzt.

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