Bundesverfassungsgericht Der Weg zum Heizungsgesetz: Worum geht es in Karlsruhe?

Jacqueline Melcher und Katharina Kausche, dpa
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Von Jacqueline Melcher und Katharina Kausche, dpa
| 26.02.2026 05:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Per Eilverfahren stoppte das Bundesverfassungsgericht 2023 vorläufig das umstrittene Heizungsgesetz, nun nimmt es den Gesetzgebungsprozess ausführlich unter die Lupe. Foto: Uli Deck
Per Eilverfahren stoppte das Bundesverfassungsgericht 2023 vorläufig das umstrittene Heizungsgesetz, nun nimmt es den Gesetzgebungsprozess ausführlich unter die Lupe. Foto: Uli Deck
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Mit dem Heizungsgesetz wollte die Ampel-Regierung das Heizen in Deutschland klimafreundlicher machen. Es hagelte Kritik - auch am Gesetzgebungsprozess. Ein Abgeordneter klagte in Karlsruhe.

Kaum ein anderes Vorhaben der Ampel-Regierung löste so hitzige Diskussionen aus wie das Heizungsgesetz. Während rund zwei Jahre nach Inkrafttreten der umstrittenen Neuregelung die schwarz-rote Koalition Kernpunkte wieder abschafft, steht in Karlsruhe der parlamentarische Prozess hinter dem Gesetz erneut auf dem Prüfstand. 

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am Donnerstag die Klage des ehemaligen Unionsabgeordneten Thomas Heilmann, der die Verabschiedung des Gesetzes im Sommer 2023 mit Hilfe der Verfassungsrichter ausbremste. Ein Urteil der höchsten deutschen Richterinnen und Richter fällt in der Regel erst einige Monate später. Die wichtigsten Fragen und Antworten: 

Was ist das Heizungsgesetz? 

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - oft als Heizungsgesetz bezeichnet - zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Sie sieht im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gibt aber umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz ist seit Anfang 2024 in Kraft. 

Was kritisiert der Kläger? 

Der ehemalige CDU-Abgeordnete Heilmann sieht sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe allerdings nicht um ihn alleine, sagt er, „sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“. Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. „Da haben Sie kaum Zeit, es zu lesen, geschweige denn zu verstehen“, sagte Heilmann in Karlsruhe. Das Gebäudeenergiegesetz war laut ihm ein „extremer Fall von vielen“. 

Der ehemalige Abgeordnete Thomas Heilmann hatte in Karlsruhe geklagt. Foto: Uli Deck
Der ehemalige Abgeordnete Thomas Heilmann hatte in Karlsruhe geklagt. Foto: Uli Deck

Wie lief das Gesetzgebungsverfahren ab? 

Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielten - ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand. 

Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden. Die Koalitionsfraktionen legten wenige Tage vorher einen Änderungsantrag vor. Dass es zu diesem ungewöhnlichen Verfahren kam, lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner Grüne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. 

Dem Unionspolitiker Heilmann ging das alles zu schnell. Er stellte beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung - mit Erfolg. Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung vor der Sommerpause. Rund zwei Monate nach dem ursprünglichen Termin wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat. Am 1. Januar 2024 trat das Gesetz in Kraft. 

Was sagte das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren? 

Das Gericht erklärte damals, Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet. „Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten“, hieß es. 

Die Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, eröffnet die Verhandlung. Foto: Uli Deck
Die Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, eröffnet die Verhandlung. Foto: Uli Deck

Worum geht es jetzt? 

Es gehe im Kern um die Frage: „Wann wird aus einem „schnellen“ ein „zu schnelles“ Gesetzgebungsverfahren?“, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Und: „Gibt es ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für die Beratung von Gesetzentwürfen?“ 

Über einen Gesetzentwurf könnten Abgeordnete nur sinnvoll beraten und abstimmen, wenn sie die Möglichkeit hatten, sich über den Inhalt zu informieren und eine Meinung zu bilden, betonte Kaufhold. Aber: Karlsruhe habe auch schon oft den weiten Gestaltungsspielraum des Parlaments in Bezug auf seine Verfahrensabläufe betont. Nun gehe es um die Frage, wo die Grenzen zwischen diesen Abgeordnetenrechten und der Autonomie des Bundestags verlaufen. 

Was fordert Heilmann? 

Kläger Heilmann hielte es für sinnvoll, wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung Standards zu den parlamentarischen Abläufen konkretisiert. „Verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, würde nicht nur die Qualität der Gesetzgebung für die Zukunft absichern, sondern auch das Herz unserer Demokratie nachhaltig stärken“, sagt er. Dem Parlament falle es aus seiner Sicht oft schwer, sich selbst auf solche Standards zu einigen. Daher seien die Impulse aus Karlsruhe wichtig. 

Was sagt die Gegenseite? 

Er hadere selbst oft mit schneller Gesetzgebung, sagte vor Gericht der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg als Vertreter des Deutschen Bundestags. Aber reiche das aus, um einen Verfassungsverstoß festzustellen? Zu entscheiden, welches Gesetz komplexer als ein anderes sei, entziehe sich seiner Meinung nach „einer Verrechtlichung“, sagte er mit Blick auf die Beratungszeit. Er bitte das Gericht darum, keine „zu enge Ordnung für das Gesetzgebungsverfahren aus dem Grundgesetz abzuleiten“. 

Am Dienstag präsentierte die schwarz-rote Regierung ihre Eckpunkte für eine Reform des Heizungsgesetzes. Foto: Christophe Gateau
Am Dienstag präsentierte die schwarz-rote Regierung ihre Eckpunkte für eine Reform des Heizungsgesetzes. Foto: Christophe Gateau

Wie ist der Stand beim Heizungsgesetz? 

Die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des GEG. Nach ihrem Willen sollen Immobilienbesitzer weiter Öl- und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einbauen dürfen. Die pauschale Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte, entfällt. Diesen und weitere Eckpunkte der erneuten Reform hatten Union und SPD erst am Dienstagabend in Berlin vorgestellt.

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