Prozess  Sexuelle Belästigung auf Ramsloher Karneval? Es gibt ein Urteil

Otto Höffmann
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Von Otto Höffmann
| 03.03.2026 15:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Jedes Jahr kommen Tausende Menschen zum Karnevalsumzug nach Ramsloh. Das war auch 2026 wieder der Fall (Foto). Im Jahr zuvor soll es während des Umzugs eine sexuelle Belästigung gegenüber einer 21-Jährigen gegeben haben. Der Angeklagte aus Weener musste sich nun vor Gericht verantworten. Foto: Hans Passmann
Jedes Jahr kommen Tausende Menschen zum Karnevalsumzug nach Ramsloh. Das war auch 2026 wieder der Fall (Foto). Im Jahr zuvor soll es während des Umzugs eine sexuelle Belästigung gegenüber einer 21-Jährigen gegeben haben. Der Angeklagte aus Weener musste sich nun vor Gericht verantworten. Foto: Hans Passmann
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Ein 24-Jähriger aus Weener soll beim Karnevalsumzug 2025 in Ramsloh einer 21 Jahre alten Frau an den Busen gefasst haben. Zunächst spricht vieles gegen den Angeklagten – aber dann kommen Zweifel auf.

Ramsloh/Weener - Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift gegen einen Mann (24) aus Weener schien eindeutig. Der Angeklagte habe auf einem Umzugswagen während des Karnevals im vorigen Jahr im Saterländischen Ramsloh einer 21-jährigen Frau gegen ihren Willen an die Brüste gefasst, und zwar aus sexuellen Motiven. Damit habe er das Opfer herabgewürdigt. Nach einer umfänglichen Beweisaufnahme vor dem Strafgericht des Amtsgerichts Cloppenburg blieben viele Zweifel – und keine Verurteilung.

Der Angeklagte hatte sich wie rund 30 andere Personen auch auf einem der Umzugswagen befunden. „Wir hatten viel Spaß,“, erinnerte er sich. „Und Alkohol?“ fragte der Richter. „Natürlich“ betonte der Angeklagte. Niemand sei nüchtern gewesen. Er habe sich aber nichts zuschulden kommen lassen. Er selbst jedenfalls habe die betroffene Frau nicht angefasst. Er kenne sie überhaupt nicht und habe auch kein Wort mit ihr geredet.

Den ganzen Tag lang Alkohol getrunken

So kam es auf die Zeuginnen und Zeugen an. Auf die entsprechende Frage des Gerichts nach dem Alkoholkonsum antwortete jeder „Ja, den ganzen Tag über“ und „auf der Skala zwischen eins und zehn, wobei zehn volltrunken“ bedeute, landeten die Zeuginnen und Zeugen nach eigener Schätzung zwischen sechs und acht.

Das hatte naturgemäß Einfluss auf das Erinnerungsvermögen. Es waren die Belastungszeugen, die als erste gehört wurden. Sie bestätigten durchgehend den behaupteten Vorwurf. Aber genau gesehen in dem Trubel und der bedrängenden Enge auf dem Festwagen hatte es dann keiner. Einige erinnerten sich „aus dem Augenwinkel“ an eventuelles „Gegrapsche“.

Haben sich die Zeugen abgesprochen?

Der Staatsanwalt verzichtete dann nach den Vernehmungen dieser Zeugen auf die Aussagen der Entlastungszeugen und äußerte Zweifel an der Glaubhaftigkeit der gemachten Aussagen. Es bestehe der Verdacht, dass sich die Zeugen abgesprochen hätten. Dafür spreche, dass die Aussagen fast alle „im gleichen Wortlaut“ daherkämen.

Mit Zweifeln begründete auch das Gericht den dann erfolgten Freispruch auf Kosten der Staatskasse. Es sei dem Angeklagten die sexuelle Handlung nicht nachzuweisen. Es könne sein, dass an dem „Vorwurf was dran“ sei. „Und die Aussagen der Zeugen haben das Gericht auch nicht hinreichend überzeugt,“ begründete das Gericht seine Entscheidung.

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