Krieg im Iran Auricher Urlauber sitzen in Dubai und Sri Lanka fest
Durch den Krieg im Nahen Osten sitzen deutsche Urlauber im Ausland fest. Unter ihnen sind auch Auricher. Wie es für sie weitergeht und welche Rechte Urlauber haben, die im Ausland gestrandet sind.
Aurich - Wegen des Kriegs im Nahen Osten stecken viele deutsche Reisende im Ausland fest. Der Luftraum über Ländern wie dem Iran, Irak oder den Vereinigten Arabischen Emiraten ist zurzeit ganz oder teilweise gesperrt. Flugzeuge bleiben am Boden. Urlauber, die zum Beispiel nach Thailand oder Dubai gereist sind, kommen nicht nach Hause. Betroffen sind auch einige Auricher.
Das sagen Auricher Reisebüros
Kunden des Auricher Reisebüros Reiseland Profil sitzen gerade in Dubai und auf Sri Lanka fest, berichtet Reisebüroleiterin Nicole Baden. „Eigentlich hätten sie schon am Samstag zurückfliegen sollen.“ Die Urlauber werden durch die Reiseanbieter mit Updates versorgt, sagt Baden. Gerade sei noch unklar, ob Urlauber in den kommenden Wochen in oder über den Nahen Osten fliegen können. „Ich gehe davon aus, dass alle Reisen in diese Gebiete bis Ende des Monats abgesagt werden könnten“, so Baden. Das sei aber vorerst nur eine Vermutung.
Das Sonnenklar.tv-Reisebüro im Auricher Caro hat keine Kunden, die aktuell im Ausland feststecken. „Zum Glück, muss man ja sagen“, so Geschäftsführer Nico Aden. Doch einige seiner Kunden konnten ihre Reise nicht wie geplant antreten. „Sie mussten auf dem Weg zum Flughafen wieder umdrehen“, sagt er. „Auch Flüge, die nur Zwischenstopps zum Beispiel in Dubai oder Abu Dhabi machen, sind ausgefallen.“ Am Dienstagmorgen, 3. März 2026, sei ihm mitgeteilt worden, dass alle Flüge in diese Gebiete bis einschließlich 8. März 2026 entfallen, so Aden. Wie es mit den Reisen aussieht, die in den kommenden Wochen stattfinden sollen, könne er aber noch nicht sagen. „Manchmal gibt es die Möglichkeit, eine andere Route zu fliegen, zum Beispiel über Istanbul“, so Aden weiter. „Aber das wird auch nicht bei jedem Flug funktionieren, da so viele Fluggäste nicht auf einmal umgeleitet werden können.“
Diese Rechte haben gestrandete Urlauber
Welche Rechte hat man eigentlich, wenn man als Reisender im Ausland festsitzt? Darüber gibt die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer Mitteilung Auskunft. „Kann ein Rück- oder Weiterflug bei einer Pauschalreise nicht wie gebucht stattfinden, ist das rechtlich ein Reisemangel.“ So wird die Rechtsexpertin Tiana Schönbohm zitiert. Wer davon betroffen ist, sollte sofort seinen Reiseanbieter informieren. Denn der sei in einer solchen Situation verpflichtet, schnellstmöglich für einen Rückflug zu sorgen. Im Fall eines Krieges, wie es aktuell im Iran der Fall ist, muss laut Schönbohm der Reiseveranstalter den gestrandeten Urlaubern eine Unterkunft für mindestens drei Nächte bezahlen. Und er muss sie mit Informationen über Gesundheitsdienste, Konsulate und Behörden und bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten unterstützen.
Problematischer wird es für alle, die keine Pauschalreise gebucht haben: Wer seine Flüge selbst gebucht hat, sei rechtlich nicht so gut aufgestellt, heißt es weiter. „Aber auch in dem Fall müssen Fluggesellschaften grundsätzlich ihre Pflichten aus dem Beförderungsvertrag erfüllen und Reisende so bald wie möglich zum vereinbarten Zielflughafen befördern“, sagt Schönbohm.
Was, wenn die Reise noch nicht angetreten wurde?
Pauschalreisen können jederzeit storniert werden. Dabei können allerdings Kosten entstehen. „Beim Vorliegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gilt dies aber nicht, weshalb Reisende angesichts der vorliegenden Situation auf die Rückzahlung des gesamten Reisepreises bestehen sollten“, sagt Schönbohm. Wegen der Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, die aktuell gelten, sieht sie gute Chancen, dass Urlauber ihre Reisen in die Krisenregionen kostenfrei stornieren können.
Wie sieht es aber mit Reisen aus, die für die Osterferien geplant sind? Nach Angaben der Expertin muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit bestehen, dass die Reise tatsächlich nicht angetreten werden kann, damit sie kostenfrei storniert werden kann. Aus Sicht der Verbraucherzentrale gebe es dafür gute Argumente. Aber wie die Situation in vier Wochen aussieht, sei nicht vorhersehbar. Wer unsicher ist, sollte die Situation noch einige Zeit beobachten, rät die Verbraucherzentrale.
Wird jetzt trotz der Warnungen eine Reise in den Nahen Osten gebucht, stehen die Chancen auf eine kostenfreie Stornierung schlecht, so Schönbohm. Denn diese Urlauber können sich dann womöglich nicht mehr auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände berufen.