Terrorprozess Prozess gegen rechte Terrorgruppe - ohne Öffentlichkeit

Martin Fischer und Leo Papenberg, dpa
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Von Martin Fischer und Leo Papenberg, dpa
| 05.03.2026 11:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Acht Angeklagte müssen sich vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts verantworten. Foto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa
Acht Angeklagte müssen sich vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts verantworten. Foto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa
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In Hamburg stehen sieben mutmaßliche Mitglieder und ein Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ vor Gericht. Wegen ihres Alters unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Sie sind jung und radikal und laut Anklage Terroristen: Den sieben mutmaßlichen Mitgliedern beziehungsweise einem Unterstützer der „Letzten Verteidigungswelle“ wird vom Generalbundesanwalt unter anderem versuchter Mord, Verabredung zum Mord, Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. 

Laut Anklage hat die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen verübt und geplant. 

Öffentlichkeit bis zum Urteil vom Prozess ausgeschlossen

Ihre Mitglieder seien einer „völkisch-nationalistischen“ Gesinnung gefolgt und hätten sich als „letzte Instanz zur Verteidigung der deutschen Traditionen, der Kultur und der deutschen Nation“, sagte Stefan Biehl, der in dem Prozess vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg die Generalbundesanwaltschaft vertrat.

Besonders sei das junge Alter der Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt gewesen seien, sagte Biehl. Er sprach von einem Phänomen, das in letzter Zeit häufiger zu beobachten sei.

Aufgrund des Alters der Angeklagten - vier sind nach wie vor minderjährig - wurde die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung bis zur Urteilsverkündung von der Verhandlung ausgeschlossen. Teils waren die Eltern der Beschuldigten zum Prozess erschienen.

Der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft wollte das Verfahren öffentlich führen. Foto: Marcus Brandt/dpa
Der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft wollte das Verfahren öffentlich führen. Foto: Marcus Brandt/dpa

„Pädo-Hunting“ und Videos von Anschlägen im Internet

Vorgeworfen werden den Angeklagten mit wechselnder Tatbeteiligung Brandanschläge auf linke Einrichtungen und Unterkünfte für Asylbewerber. Außerdem sollen sie laut Anklage sogenanntes „Pädo-Hunting“ - also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten - gemacht habe. 

Videos von ihren Taten hätten sie dann auf Social-Media-Plattformen wie TikTok gepostet und so um neue Mitglieder geworben, sagte Biehl.

Organisiert habe sich die Gruppe mit „Gauleitern“ und „Propagandaminister“ nach nationalsozialistischem Vorbild. Auch ihr Logo habe sich an dem der Waffen-SS orientiert. 

Anschläge auf linkes Kulturzentrum und Asylbewerberunterkunft

Bei einem Brandanschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern waren im Oktober 2024 die dort lebenden Menschen laut Anklage nur durch Zufall nicht verletzt worden. Das Haus brannte vollständig aus. Der Sachschaden wurde mit einer halben Million Euro beziffert.

Bei einem Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln sollen zwei Mitglieder der Gruppe im Januar vergangenen Jahres vergeblich versucht haben, das Gebäude mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Unterkunft sollen sie aber unter anderem Hakenkreuze und Slogans wie „Ausländer raus“ hinterlassen haben.

Zudem sollen drei Mitglieder der Gruppe einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg mittels Kugelbomben geplant haben, der aber offenbar aufgrund von Hinweisen eines Reporterteams von „Stern“ und RTL verhindert werden konnte. Laut Anklage gab es dabei den festen Vorsatz, das Menschen sterben sollten. 

Erste Durchsuchungen in Sachsen und Thüringen

Fünf Angeklagte - ein mittlerweile 15-Jähriger, drei 16- und ein 19-Jähriger - waren nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. 

Ein weiterer heute 19 sowie ein 21 und ein 22 Jahre alter Angeklagter saßen da schon seit drei Monaten aufgrund von Haftbefehlen der Staatsanwaltschaften in Dresden und Gera in Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben. Später übernahm die Bundesanwaltschaft das Verfahren.

Drei Beschuldigte, davon zwei aus Mecklenburg-Vorpommern, sind als Rädelsführer angeklagt. Bis auf den 15-Jährigen, gegen den der Haftbefehl zwischenzeitlich aufgehoben worden war, befinden sich alle Angeklagten noch in Untersuchungshaft. 

Für den Prozess wurden sie bereits in den vergangenen Tagen in Jugend- und Strafvollzugsanstalten sowie das Hamburger Untersuchungsgefängnis verlegt,

Vor dem Gericht gab es Protest gegen „rechten Terror“. Foto: Marcus Brandt/dpa
Vor dem Gericht gab es Protest gegen „rechten Terror“. Foto: Marcus Brandt/dpa

Bundesanwaltschaft wollte Prozess öffentlich führen 

Laut Bundesanwaltschaft haben auch die zum Tatzeitpunkt minderjährigen Angeklagten „als Jugendliche mit Verantwortungsreife“ gehandelt. Das bedeutet, dass sie zur Tatzeit reif genug gewesen seien, um das Unrecht ihrer Tat einzusehen. 

Biehl forderte, dass der Prozess öffentlich geführt werden solle. Ausschlaggebend bei der Abwägung sei, dass die Angeklagten selbst mit ihren Taten die Öffentlichkeit gesucht hätten, indem sie die Videos ins Internet gestellt und damit um neue Mitglieder geworben hätten.

Auch der Vertreter der Nebenkläger, bei denen es sich um die Bewohner der bei dem Anschlag in Altdöbern abgebrannten Kultureinrichtung handelt, sprach sich gegen einen Ausschluss der Öffentlichkeit aus.

Der Senat folgte jedoch den Anträgen mehrerer Verteidiger. Sie hatten geltend gemacht, dass laut Jugendgerichtsgesetz der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehen müsse. Bei einer öffentlichen Verhandlung würden aber Informationen aus dem nächsten Lebensumfeld der Angeklagten bekannt, die zu Stigmatisierungen führen und deren Wiedereingliederung gefährden könnten. 

Für die Urteilsverkündung ließ das Gericht die Öffentlichkeit aber wegen des großen öffentlichen Interesses zu. 

Proteste vor Gerichtsgebäude

Der Prozessauftakt hatte sich am Vormittag um gut eine halbe Stunde verzögert, da die strengen Sicherheitskontrollen am Eingang des Gerichtsgebäudes viel Zeit in Anspruch nahmen. 

Vor dem Gerichtssaal demonstrierten Mitglieder der Antifa. Auf einem Banner stand „Den rechten Terror stoppen. Das Problem heißt Rassismus“.

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