Verurteilt Vergewaltigung nach Stadtfest in Leer vor Gericht
Einem Mann wurde vorgeworfen, seine Ex-Arbeitskollegin nach dem Stadtfest in Leer vergewaltigt zu haben. Zeugen sagten aus, das Gericht hat ein Urteil gesprochen.
Leer - Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Leer musste sich ein Leeraner wegen Vergewaltigung verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im Juni 2022 gegen den Willen einer Frau mit ihr den Beischlaf vollzogen zu haben. Beide sollen bei einem Arbeitskollegen übernachtet haben. Dort soll er ihr die Hose runtergezogen haben und in sie eingedrungen sein.
Zunächst bekam der Angeklagte die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Er sagte, er habe sich mit seinen Arbeitskollegen und -kolleginnen verabredet, um das Stadtfest in Leer zu besuchen. Gegen 5.30 Uhr sei er von einer Arbeitskollegin gebeten worden, sie nach Hause zu fahren. Zu Intimitäten sei es nicht gekommen. Er selbst traf gegen 6 Uhr an seiner Wohnung ein. Dieses könne seine Ehefrau bestätigen. Der Vorwurf, er habe bei einem Arbeitskollegen übernachtet, wo es zu der Vergewaltigung gekommen sein sollte, sei nicht zutreffend.
Angeklagter bestreitet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Die Behauptung, er habe die Kollegin am Arbeitsplatz bereits zuvor sexuell belästigt, sei ebenfalls falsch. Das sei vom Betriebsrat der Firma bestätigt worden, nachdem es Unruhe in der Belegschaft zu den Vorwürfen gegen ihn gegeben hatte. Jedoch habe er auf eigenen Wunsch die Abteilung gewechselt. Kontakt mit seiner Kollegin habe es nur bei der Arbeit gegeben.
Nach der ersten Einlassung des Angeklagten kam die geschädigte Frau in den Zeugenstand. Sie bestätigte dem Gericht, den Angeklagten vom gemeinsamen Arbeitsplatz zu kennen. Dort sei es durch ihn zu Stresssituationen und Mobbing gekommen, die zu sexuellen Belästigungen ihr gegenüber geführt haben sollen, wie die Frau aussagte. Die Aussage, „meine Eier jucken“, habe er ihr gegenüber mehrfach ausgesprochen. Die Frau habe ihm mit einer Beschwerde beim Chef gedroht. Danach hätten die Belästigungen durch ihn aufgehört, sagte die Zeugin.
Zeugin schildert den Abend des Stadtfestes
Sie schilderte die Geschehnisse am Tag des Stadtfestes in Leer und danach aus ihrer Sicht: Gemeinsam mit ihren Arbeitskollegen und -kolleginnen, dazu gehörte auch der Angeklagte, habe man auf dem Stadtfest in Leer einen schönen Abend verbracht und Spaß gehabt. Aufgrund der guten Stimmung sei man danach noch zu einer nahegelegenen Diskothek gewechselt. Auf Einladung eines Kollegen sei man noch bei ihm eingekehrt. Dazu gehörte auch der Angeklagte. Nach reichlichem Alkoholgenuss hatten sich die Gäste dafür entschieden, nicht mehr den Heimweg anzutreten und bei ihrem Gastgeber zu übernachten. Die Zeugin habe im Flur ihres Gastgebers auf einer Matte geruht.
Sie habe jedoch nicht einschlafen können. Der Angeklagte habe sich auf ein Sofa in ihrer Nähe gelegt. „Meine Kleidung hatte ich anbehalten“, so die Aussage der Geschädigten vor dem Schöffengericht. Der angeklagte Leeraner habe sich ihr in der Annahme, sie würde nach reichlichem Alkoholgenuss schlafen, genähert. Sie schilderte, wie er sie berührte. „Er hielt mir den Mund zu, öffnete meine Jeans und zog mir die Hose halb herunter. Ich war schockiert und wusste nicht, was ich tun sollte“. Ein Wortwechsel fand nach Angaben des Opfers nicht statt. Gemäß ihren Angaben war sie wie erstarrt und reagierte nicht. Trotz verschränkter Beine sei er in sie eingedrungen. „Ich habe das nicht gewollt“, so die Zeugin. Sie habe keine Schmerzen verspürt. Nach rund zwei Minuten habe der Angeklagte seine Hose angezogen und sei zurück aufs Sofa.
„Ich wusste nicht, wie ich mich verhalten sollte und ich wollte über die Angelegenheit nicht mehr reden“
Eine Stunde später habe der Angeklagte sie nach Hause gefahren. Da sie nicht habe schlafen können, habe sie sich an den Küchentisch gesetzt. Ihr Freund sei zu ihr gekommen und habe bemerkte, dass mit ihr etwas nicht stimme. Ihm habe sie alles geschildert. Er sei empört gewesen und habe sie gebeten, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Davon habe sie zunächst jedoch abgesehen in der Annahme, alles vergessen zu können und den Angeklagten nicht mehr zu begegnen. „Ich wusste nicht, wie ich mich verhalten sollte und ich wollte über die Angelegenheit nicht mehr reden“, so die Zeugin.
Mittlerweile arbeiten weder Angeklagte noch Geschädigte für ihren Arbeitgeber. Beide hatten gekündigt. Ein Jahr später entschloss sich das Opfer, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, nachdem sie den Angeklagten zufällig gemeinsam mit seiner Familie gesehen hatte.
Weitere Zeugen sagen aus über die Nacht des Stadtfestes
Der Gastgeber, der seine Räumlichkeiten für die Feier zur Verfügung gestellt hatte, bestätigte vor Gericht, dass der Angeklagt dort war. Da das Gericht einen weiteren Zeugen anhören wollte, wurde die Verhandlung unterbrochen und an einem anderen Tag fortgesetzt.
Der Zeuge aus Hamburg bestätigte dann, dass nach seiner Erinnerung er und rund sieben weitere Personen bei einem Arbeitskollegen übernachteten, da viele angetrunken waren und den Heimweg nicht mehr antreten wollten. Nach seiner Aussage waren unter den Übernachtungsgästen auch der Angeklagte und die Zeugin.
Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft – Rechtsanwalt fordert Freispruch
Der Staatsanwalt gab in seinem Plädoyer an, dass die Beweisaufnahme ergeben hat, dass alles so passiert sei, wie es das Opfer ausgesagt hatte. Sowohl der Angeklagte wie auch das Opfer hätten bei dem Arbeitskollegen übernachtet. Der Leeraner habe es ausgenutzt, dass seine ehemalige Arbeitskollegin betrunken war. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für den Angeklagten.
Das sah der Rechtsanwalt des Angeklagten anders. Er beantragte einen Freispruch. Trotz umfangreicher Beweisaufnahme sei unter anderem die Aussage des Opfers widersprüchlich gewesen. Er betonte, dass die Frau erst ein Jahr später eine Anzeige bei der Polizei erstattete. Somit lag kein Arztbericht über die Vergewaltigung und möglichen Verletzungen vor. Daher sei der fehlende Arztbericht nicht im Sinne des Opfers zu bewerten. Auch die eigentliche Vergewaltigung stellte der Anwalt infrage.
Beratung und Urteil des Gerichtes
Nach einer Beratungspause kam das Schöffengericht schließlich zu dem Urteil, den angeklagten Leeraner zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren zu verurteilen. Diese Freiheitsstrafe konnte nicht mehr zur Bewährung ausgesprochen. werden. Für das Gericht stand fest, dass es die Übernachtung bei einem Arbeitskollegen mit dem Angeklagten und dem Opfer gab. Eine Motivlage für eine Falschbelastung durch das Opfer gegenüber dem Angeklagten sei nicht gegeben gewesen. Die Frau hat ihre Aussage aus Sicht des Gerichtes strukturiert, erlebnisbasiert und nicht erdacht vorgetragen. Daher sei die Aussagequalität hoch einzuschätzen. Auch hatte sie dem Geschlechtsakt nicht zugestimmt. Der Leeraner hatte keine Vorstrafen. Eine Bewährung wäre nur bei einer Freiheitsstrafe bis zwei Jahren möglich gewesen.