Osnabrück  Genehmigung oder Bußgeld: Das bedeutet die neue Baumschutzsatzung für Osnabrücker

Karsten Frei
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Von Karsten Frei
| 13.03.2026 13:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Der Stadtentwicklungsausschuss hat dem Rat der Stadt jetzt mehrheitlich die Einführung einer Baumschutzsatzung empfohlen. Größere Bäume dürfen bald nicht mehr grundlos gefällt werden. Foto: IMAGO/Westend61
Der Stadtentwicklungsausschuss hat dem Rat der Stadt jetzt mehrheitlich die Einführung einer Baumschutzsatzung empfohlen. Größere Bäume dürfen bald nicht mehr grundlos gefällt werden. Foto: IMAGO/Westend61
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Osnabrücks Stadtentwicklungsausschuss hat die umstrittene Baumschutzsatzung auf den Weg gebracht. Wer künftig einen größeren Baum im Garten fällen will, braucht eine Genehmigung. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Bäume im Garten sind in Osnabrück bisher oft Privatsache. Noch. Denn der Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss hat am Donnerstag der neuen Baumschutzsatzung zugestimmt, am Dienstag soll der Rat entscheiden. Die grün-rot-violette Mehrheitsgruppe im Ausschuss schickt damit gegen die Stimmen der CDU, FDP und UWG ein seit Monaten schwelendes Thema in die Schlussrunde, das viele Osnabrücker ganz direkt betreffen wird: Wer künftig einen größeren Baum auf seinem Grundstück fällen will, braucht in vielen Fällen eine Genehmigung.

Wie verhärtet die Fronten mittlerweile sind, zeigte sich früh bei der Debatte im Ausschuss. Verena Kämmerling von der CDU nannte die Satzung „nichts anderes als Misstrauen gegenüber den Bürgern“. Oliver Hasskamp von der FDP sprach von „massiven Verwaltungs-, Zeit- und Kostenaufwendungen“. Auf der anderen Seite hielt Grünen-Ratsfrau Christiane Balks-Lehmann dagegen, es sei „ein guter Tag für den Baumschutz“, und SPD-Mann Heiko Panzer sprach von einem „kostbaren Gut“, das unter den klimatischen Entwicklungen weiter an Wert gewinnen werde.

Der Kern der Satzung ist schnell erzählt. Künftig sollen im besiedelten Stadtgebiet größere Bäume unter Schutz stehen, im Regelfall ab 100 Zentimeter Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe. Eiben fallen schon ab 60 Zentimeter darunter. Auch mehrstämmige Bäume und Baumgruppen „ab fünf Individuen“ werden mit diesem Maß erfasst.

Wer einen solch ausgewachsenen Baum fällen will, braucht eine Genehmigung. Wird die Fällung erlaubt, muss in der Regel Ersatz gepflanzt oder bezahlt werden.

Es geht dabei aber auch nicht nur ums Fällen: Verboten wären auch Kappungen, starke unsachgemäße Schnitte, erhebliche Schäden an Wurzeln und Rinde, Bodenverdichtungen, Versiegelungen oder schädliche Stoffe im Wurzelbereich. Wiebke Holste, die den Fachdienst Naturschutz und Landschaftsplanung bei der Stadt leitet, versuchte im Ausschuss an dieser Stelle zu beruhigen: „Was natürlich nicht verboten ist, ist die fachgerechte Pflege und Erhaltung.“ Und: „Ein kranker Baum muss auch nach Satzung nicht ersetzt werden.“

Der politische Streit dreht sich längst nicht mehr nur um die Frage, ob Bäume wichtig sind. Darin waren sich im Ausschuss alle einig. Sorge bereitet den Befürwortern allerdings, das wurde in der Debatte deutlich, wie die Satzung in der Bevölkerung ankommt.

Für die meisten Osnabrücker werde die Satzung erst einmal gar nichts verändern, so der Tenor der bunten Mehrheitsgruppe. Wer keinen größeren Baum auf dem Grundstück hat, merke von ihr im Alltag nichts. Wer seine Bäume fachgerecht pflegt, ebenfalls nicht. Panzer (SPD) formulierte es so: „Die meisten werden keine Kollision mit dieser Satzung haben, weil sie ihre Bäume lieben.“

Auch Befürworter und Naturschutzbeauftragter Gerhard Mäscher bezeichnete die Satzung wiederholt als ausgewogen, mahnte aber: Das Instrument dürfe dem Bürger „nicht als Drangsal erscheinen, sondern als Hilfe“. Nur dann könne es erfolgreich sein. „In der Gesamtwirkung wird sie positiv sein“, da ist er sich sicher.

Und so wird es künftig, wenn es zu Fällungen kommen sollte, formeller – und teurer. Dann braucht es einen Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde. Wird der Griff zur Säge genehmigt, folgt in der Regel die Pflicht zur Ersatzpflanzung. Ist auf dem Grundstück dafür kein Platz, wird Ersatzgeld fällig: 1100 Euro.

Holste begründete die Höhe so: „Da haben wir uns daran orientiert, was im städtischen Bereich nötig ist und was eine Nachpflanzung kostet.“ Zum Vergleich: Münster verlange 1300 Euro, Oldenburg sogar 1500 Euro.

Noch tiefer ins Portemonnaie muss greifen, wer ohne Genehmigung fällt oder einen geschützten Baum erheblich beschädigt. Er riskiert Bußgelder bis zu 25.000 Euro – wenn er denn erwischt wird. Hier setzt auch ein Argument der Kritiker an. „Das ist ein großer Aufwand, das Ganze umzusetzen und am Ende doch nicht kontrollierbar“, sagte Kämmerling (CDU).

Ihre Partei und auch die Gruppe FDP/UWG sehen in der Satzung vor allem Bürokratie, Kosten und Misstrauen. Kämmerling sprach von einem „scharfen Schwert“ gegen das Privateigentum. Hasskamp (FDP) warnte, die Satzung könne „Gräben zwischen Verwaltung und Bürgern aufreißen“.

Anette Meyer zu Strohen (CDU) sprach von „Drangsalierungspotenzial“. Christian Biemann, hinzugewähltes Ausschussmitglied von der CDU, legte noch einen grundsätzlichen Satz nach: „Keiner holzt Bäume einfach so ab, der Baumschutz ist in der Bevölkerung stark verankert.“

Die Kritiker fürchten zudem einerseits eine kurzfristige Zunahme an Fällaktionen, noch ehe die Satzung in Kraft tritt, zum anderen das Abholzen noch jüngerer Bäume, bevor diese einen Umfang erreichen, ab dem sie schützenswert sind.

Die Befürworter rahmen das anders. Balks-Lehmann (Grüne) sagte, bislang habe es kein Gesamtkonzept gegeben, das Bäume im Stadtgebiet schütze: „Wir schließen eine wichtige Lücke.“ Robert Alferink (SPD) hielt den Entwurf für „sehr ausgewogen“ und tat den Vorwurf eines Eingriffs ins Privateigentum als „Blödsinn“ ab.

Linken-Politiker Henry Gehrs brachte es grundsätzlich auf den Punkt: „Baumschutz ist Naturschutz, ist Artenschutz und damit Menschenschutz.“ Und weiter: „Wir brauchen jeden Baum in dieser Stadt und in der Zukunft mehr als in der Vergangenheit.“

Ab 1. April soll ein neuer Kollege mit baumfachlicher Expertise anfangen, eine weitere Stelle ist bereits besetzt. Kosten: circa 160.000 Euro für beide Stellen. Balks-Lehmann machte genau daraus ein politisches Argument: „Wir werden diese Satzung auch mit Leben füllen, indem Fachpersonal da ist.“ Von diesem würden auch Baumliebhaber profitieren – denn sie hätten jetzt in Sachen Pflege und Erhalt kundige Ansprechpartner.

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