Konflikt in Nahost Durchkreuzt der Iran-Krieg die Urlaubspläne der Ostfriesen?
Der Krieg im Iran sorgt für offene Fragen bei Urlaubern. Auch Reisebüros in Ostfriesland spüren die Unsicherheit der Kunden. Aber wo ist es eigentlich gefährlich? Und welche Rechte haben Reisende?
Ostfriesland - Die Osterferien stehen vor der Tür – und damit für viele Ostfriesen auch der nächste Urlaub. Doch nach Ausbruch des Iran-Kriegs herrscht Unsicherheit: Wo darf man noch hinfliegen, wo ist es gerade nicht sicher? „Die Kunden rufen an, wenn sie Sorgen haben“, sagt Stefan Trauernicht, Geschäftsführer von Reise-Optimo. Storniert habe wegen des Krieges bei dem Unternehmen mit Reisebüros in Leer und Emden bisher aber noch niemand seinen Osterurlaub.
Bei Reiseland Profil Reisen sei bisher eine Stornierung für eine Reise in die Türkei eingegangen, sagt Mitarbeiterin Nicole Baasen. Kunden der Büros in Aurich, Emden und Norden hätten nach Ausbruch des Krieges nun häufiger Beratungsbedarf, wenn es um Trips in die Türkei oder nach Ägypten gehe. Die Unsicherheit sei durchaus spürbar. „Wenn die Leute einmal Angst haben, kann man sie nicht mehr überreden“, sagt Baasen.
Ostfriesische Reisebüros hatten Kunden in der Krisenregion
In die Golfregion selbst ziehe es zu Ostern aber auch ohne Krieg vergleichsweise wenige Ostfriesen, sagt Trauernicht: Reiseziele wie Katar oder die Vereinigten Arabischen Emirate seien vor allem im Winter gefragt. Daher sei die Nachfrage derzeit sowieso überschaubar. Hinzu komme, dass die Emirate am Persischen Golf auch keine traditionellen Reiseziele für Familien seien – schon allein wegen der Preise. „Das sind keine Schnapper-Reiseziele“, so der Reise-Optimo-Chef.
Nach Beginn der Angriffe der USA und Israels auf Ziele im Iran am 28. Februar 2026 sei auch das Unternehmen mit Sitz in Leer von der Eskalation in Nahost betroffen gewesen. „Wir hatten eine Reisegruppe da“, sagt Trauernicht. Die Menschen hätten aber noch am selben Tag einen Flug von Dubai aus nehmen können, ehe der dortige Flughafen geschlossen worden sei. Auch gut zehn Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen seien Kunden von Reise-Optimo gewesen – auch sie seien wohlbehalten wieder daheim angekommen. Betroffen gewesen seien auch Kunden von Reiseland Profil Reisen, sagt Baasen: Sie hätten aufgrund des Kriegsausbruchs vorübergehend in Dubai und Sri Lanka festgesessen.
Reisewarnungen für viele Länder in der Golfregion
Derzeit sei es kaum möglich, in die Konfliktregion zu reisen, sagt Trauernicht: „Wenn Reisewarnungen ausgesprochen werden, sagen die Veranstalter ihre Reisen ab.“ Eine solche Reisewarnung gilt im Nahen Osten derzeit nach Angaben des Auswärtigen Amtes für Israel und die Palästinensischen Gebiete, für Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien, Katar und Jemen.
Das Ministerium begründet diesen Schritt mit den Angriffen der USA und Israels im Iran sowie mit der Reaktion der Führung in Teheran durch Luftangriffe auf Ziele in umliegenden Staaten. „Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt oder stark eingeschränkt“, schreibt das Auswärtige Amt. „Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie beispielsweise die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen.“
Urlaubsregionen in Ägypten und der Türkei sind nicht betroffen
Aber wie steht es um Reiseziele wie Ägypten und die Türkei? Zuletzt meldete die Deutsche Presse-Agentur in drei Fällen iranische Raketen, die im türkischen Luftraum abgefangen wurden. Trauernicht beruhigt: Dies habe sich weit entfernt von den türkischen Urlaubsregionen ereignet. Und tatsächlich: Eine Rakete wurde im Grenzgebiet zum Iran im Osten des Landes abgefangen, die Trümmer einer weiteren stürzten bei Gaziantep im Süden des Landes ab. Beliebte Urlaubsziele wie Antalya oder Izmir sind Hunderte Kilometer entfernt. Eine Reisewarnung gibt es für die Türkei aktuell nicht.
Für Ägypten stellt sich die Lage anders dar: Es gibt zwar eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, diese gilt aber nur für Teile des Landes – genauer: „den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara“. Typische Urlaubsregionen in Ägypten seien nicht betroffen, sagt Trauernicht – der deshalb auch keinen Grund sieht, zu Ostern nicht dorthin zu reisen.
Wenn der Veranstalter eine Reise absagt, ist die Lage eindeutig
Was aber, wenn aufgrund des Krieges in Nahost ein bereits gebuchter Flug annulliert wird? In diesem Fall greife die EU-Fluggastrechte-Verordnung – zumindest dann, wenn jemand in der EU abfliegt oder mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU zurückkehrt, schreibt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Der Reisende habe dann Anspruch darauf, die Kosten für das Flugticket erstattet zu bekommen oder auf einen anderen Flug umgebucht zu werden. Komplizierter könne es werden, wenn jemand von außerhalb der EU mit einer nicht-europäischen Fluggesellschaft fliege. Dann würden die jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft gelten, so das EVZ.
Wenn ein Veranstalter eine Pauschalreise oder Kreuzfahrt wegen des Iran-Kriegs absagt, sei die Rechtslage eindeutig: Die Reisekosten müssten komplett erstattet oder es müsse eine mindestens gleichwertige Ersatzreise angeboten werden, heißt es vom Verbraucherzentrum. Annehmen müssten Reisende ein solches Alternativangebot jedoch nicht.
Ohne Absage der Reise meist keine kostenfreie Stornierung
Solange der Veranstalter eine Reise noch nicht abgesagt hat, sei unsicher, ob eine kostenfreie Stornierung möglich ist. Dies sei unter anderem davon abhängig, ob es bereits eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Reiseziel gibt, schreibt das EVZ. Gebe es diese nicht, sei ein kostenfreier Rücktritt für Kunden in der Regel nicht möglich. Wenn eine Reisewarnung vorliegt, sei eine kostenfreie Stornierung unter Umständen möglich, wenn die Reise unmittelbar bevorstehe. „Wir können zu Buchungen zum Beispiel im Mai momentan nicht viel sagen“, meint auch Baasen. Schließlich wisse man nicht, wie sich die Lage in Nahost bis dahin entwickle.
Reiserücktritts- oder -abbruchversicherungen würden in den meisten Fällen jedoch nicht greifen, heißt es vom EVZ. Sie würden dann gelten, wenn einem selbst etwas Unerwartetes geschieht – etwa eine Erkrankung oder ein Unfall. Kriegshandlungen oder politische Krisen seien hingegen häufig nicht mitversichert – in vielen Fällen würden sie in Policen sogar explizit ausgeschlossen.