Stade/Rotenburg an der Wümme Rechtsbeugung? Warum Richterin trotz „schwerster Fehler“ freigesprochen wurde
Das Recht wurde gebrochen, aber Rechtsbeugung war es nicht: Deshalb kommt eine Richterin ungestraft davon. Foto: picture alliance/Panama Pictures/Christoph Hardt
„Ich hatte die Sache nicht mehr unter Kontrolle“: Heike B. räumte im Prozess vor dem Landgericht Stade eklatante Rechtsfehler ein. Dennoch wurde die Richterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Wir erklären, warum sie trotz ihrer Fehler straffrei bleibt.
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