Gleichberechtigung Gericht kippt Zopf-Verbot für Soldaten in Österreich
Ein Soldat wehrt gegen sich eine Strafe wegen seines Zopfes. Die Verfassungshüter stellen sich hinter ihn. Sie hinterfragen, warum für Soldaten und Soldatinnen verschiedene Regeln gelten.
Österreichs Verfassungsgerichtshof hat das bisherige Zopf-Verbot für Soldaten aufgehoben. Die Kurzhaar-Pflicht für Männer im Bundesheer verstoße gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung, urteilte das Gericht. Denn Soldatinnen sind lange Haare laut den Heeres-Vorschriften erlaubt.
Ein Soldat sollte wegen seiner Pferdeschwanz-Frisur eine Strafe von 2.200 Euro zahlen und hatte sich deswegen beim Verfassungsgericht beschwert.
Gericht lässt Sicherheits- und Hygiene-Argumente nicht gelten
Die bisherige Regelung sah vor, dass die Haare von Berufssoldaten und Soldaten im Wehrdienst den Kragen nicht berühren dürfen. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner argumentierte gegenüber dem Verfassungsgerichtshof mit Hygiene-Aspekten und dem geringeren Verletzungsrisiko von kurzhaarigen Soldaten.
Diese Begründungen ließen die Richterinnen und Richter nicht gelten. Sie wiesen darauf hin, dass Österreichs Soldatinnen trotz der Bedenken gegen lange Haare Zöpfe und Hochsteckfrisuren tragen dürfen. Aus Sicht der Verfassungshüter verletzten die strengen Regeln für Männer zudem deren Recht auf Privatleben. Das Bundesheer muss nun eine neue, verfassungskonforme Frisur-Ordnung für Männer und Frauen ausarbeiten.