Finanzspritze Eine Milliarde Euro für Länder und Kommunen
Der Bund greift hoch verschuldeten Kommunen unter die Arme. Doch nicht nur sie werden entlastet - sondern auch die reichsten Bundesländer.
Länder und Kommunen sollen eine befristete Milliarden-Finanzspritze vom Bund erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) beschloss das Kabinett in Berlin. Ziel ist vor allem, den teils hoch verschuldeten Gemeinden Spielraum für Dienste vor Ort zu schaffen, also etwa für Kitas, Schwimmbäder oder Theater. Doch auch die finanzstärksten Bundesländer werden entlastet. Union und SPD setzen damit eine Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag um, als nächstes befasst sich der Bundestag damit.
Es geht um Hilfen von jährlich einer Milliarde Euro - für die Jahre 2026 bis 2029. „Das ist ein Signal des Bundes, dass wir die Finanzlage vor Ort sehen und gemeinsam handeln“, sagte Klingbeil. In den Kommunen müsse jetzt in moderne Infrastruktur, in gute Bildung, in Digitalisierung und Gesundheitsversorgung investiert werden.
Altschulden-Hilfe
Viele Städte und Gemeinden haben wegen immenser Altschulden kaum finanziellen Spielraum für nötige Investitionen. Laut Gesetzentwurf beliefen sich diese Schulden Ende 2024 in „finanzschwachen Flächenländern“ auf insgesamt 32 Milliarden Euro. Der Bund gibt nun 250 Millionen Euro jährlich an diese Länder, die das Geld weitergeben sollen an Kommunen mit Verschuldung von mehr als 100 Euro pro Einwohner. Gut 164 Millionen Euro im Jahr könnten laut Entwurf an Nordrhein-Westfalen gehen, weitere rund 35 Millionen Euro an Rheinland-Pfalz und 23 Millionen Euro an Niedersachsen.
Mehr Geld für ostdeutsche Länder
350 Millionen Euro jährlich sollen den ostdeutschen Ländern zugutekommen. Diese teilen sich bisher mit dem Bund je zur Hälfte die Kosten für Zusatzrenten aus DDR-Zeiten für bestimmte Berufsgruppen, darunter Armee und Volkspolizei. Der Bund will seinen Anteil nun vorübergehend von 50 auf 60 Prozent erhöhen.
Millionen für Geberländer im Finanzausgleich
400 Millionen Euro pro Jahr übernimmt der Bund für Änderungen im Länderfinanzausgleich, die den „finanzstarken Ländern“ zugutekommen. Die Geberländer in dem Finanzausgleich, der letztlich bundesweit möglichst gleiche Lebensverhältnisse sicherstellen soll, sind derzeit Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg.