Osnabrück  Baumfällungen auf Piepenbrock-Grundstück: So bewertet die Stadt Osnabrück den Fall

Sebastian Stricker
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Von Sebastian Stricker
| 22.04.2026 07:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Bäume standen bis Ende 2025 auf der Grenze des rund 15.000 Quadratmeter großen Grundstücks Ecke Doppheide/Ackerstraße/Carl-Lüer-Straße in Osnabrück. Foto: Denise Matthey
Die Bäume standen bis Ende 2025 auf der Grenze des rund 15.000 Quadratmeter großen Grundstücks Ecke Doppheide/Ackerstraße/Carl-Lüer-Straße in Osnabrück. Foto: Denise Matthey
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Auf einem Gewerbegrundstück im Fledder wurden Ende 2025 zahlreiche Bäume gefällt. Nach langer Prüfung durch die Stadt steht nun fest, ob das rechtmäßig geschah. Und was wäre unter der neuen Baumschutzsatzung gewesen?

Monatelang war unklar, ob die Firma Piepenbrock Ende 2025 beim Abholzen von rund zwei Dutzend Bäumen im Gewerbegebiet Fledder gegen geltendes Recht verstoßen hat. Jetzt steht das Ergebnis der behördlichen Prüfung fest: Es war alles legal. Die Stadt Osnabrück hat das Verfahren eingestellt.

Gefällt wurden nach Angaben der Verwaltung sechs Platanen mit einem Stammdurchmesser von rund 70 Zentimetern sowie 16 Birken mit einem Stammdurchmesser von etwa 15 Zentimetern. Die Bäume säumten ein Grundstück an der Ecke Doppheide/Ackerstraße/Carl-Lüer-Straße. Dort war bis vor einiger Zeit ein Containerdienst ansässig.

„Es konnte kein Verstoß gegen das Naturschutzrecht festgestellt werden“, teilte Stadtsprecher Constantin Binder auf Anfrage unserer Redaktion mit. Die Fällungen stellten „keinen erheblichen Eingriff“ in Natur und Landschaft dar. Wie erheblich ein Eingriff sei, hänge dabei stets von den konkreten örtlichen Gegebenheiten ab und müsse individuell geprüft werden – „ein Grund, warum ein Verfahren sich mitunter in die Länge ziehen kann“.

Die Prüfung des Falls Piepenbrock fiel in eine Zeit des Übergangs. Denn während die Stadt als Untere Naturschutzbehörde noch ermittelte, verabschiedete der Osnabrücker Rat im März eine Baumschutzsatzung. Diese macht Abholzung in bestimmten Fällen genehmigungspflichtig.

Konkret stellt sie Bäume in besiedelten Gebieten ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern unter besonderen Schutz. Bei den abgesägten Piepenbrock-Platanen kann von etwa 220 Zentimetern Stammumfang ausgegangen werden (Durchmesser mal Pi), bei den Birken von etwa 47 Zentimetern.

Das bedeutet: Hätte das neue Regelwerk schon im Herbst gegolten, wäre die Entfernung der Platanen ohne Erlaubnis wohl eine Ordnungswidrigkeit gewesen. Die kann mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Wegen der Größe der Bäume hätte der Eigentümer zudem für jede gefällte Platane zwei neue Bäume pflanzen oder je 1100 Euro Ersatzgeld zahlen müssen.

Die 16 Birken hingegen hätten auch nach der neuen Baumschutzsatzung ohne Genehmigung gefällt werden dürfen: Denn ihr Stammumfang liegt deutlich unter der Schutzgrenze.

Auf Nachfrage bestätigt die Stadtverwaltung, dass die Platanen „rein formal“ unter die Osnabrücker Baumschutzsatzung gefallen wären. Allerdings enthalte das Regelwerk auch „mehrere Ausnahme- und Befreiungstatbestände, unter die die betroffenen Bäume möglicherweise gefallen wären“.

Grundsätzlich gehe man im Rathaus davon aus, dass die Firma Piepenbrock „bei Bestehen einer gültigen Baumschutzsatzung selbstverständlich nicht ohne Genehmigung gehandelt hätte, sodass der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit ohnehin zu keinem Zeitpunkt erfüllt gewesen wäre“.

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