Osnabrück „Nur Ja heißt Ja“: Schutz vor Gewalt oder Generalverdacht gegen Männer?
In 14 EU-Staaten gilt bereits „Nur Ja heißt Ja“ – Sex ohne ausdrückliche Zustimmung ist Vergewaltigung. Nicht aber in Deutschland. Foto: dpa/Christoph Reichwein
Eine Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament fordert, das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ europaweit ins Sexualstrafrecht aufzunehmen. In Deutschland gilt bisher „Nein heißt Nein“. Reicht das aus, oder braucht es eine Reform zum besseren Schutz von Opfern, wie es auf Antrag der Grünen auch der Bundestag diskutiert?
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