Erdgasbohrungen OVG Lüneburg weist Klage von Borkum und Juist ab
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Rechtsauffassung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie. Das hatte die deutsche Genehmigung für Gasbohrungen auf deutschem Hoheitsgebiet erteilt.
Borkum/Lüneburg - Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Dienstag, 5. Mai 2026, die Klage der Stadt Borkum und der Inselgemeinde Juist gegen die deutsche Genehmigung für Erdgasbohrungen auf deutschem Hoheitsgebiet abgewiesen. Diese Genehmigung hatte das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im August 2024 erteilt. Borkum und Juist hielten dies für rechtswidrig und klagten.
Doch die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss „Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“ blieb erfolglos. „Damit bestätigt das OVG die Rechtsauffassung des LBEG, das Planfeststellungsverfahren ordnungsgemäß geführt zu haben“, schreibt die Behörde in einer Pressemitteilung.
Deutsche Umwelthilfe: „Rückschlag für den Meeresschutz“
Die Stadt Borkum führte dagegen laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) an, dass das LBEG die Gefahr von Erdbeben, die Auswirkungen auf das Trinkwasser und den Tourismus nicht ausreichend berücksichtigt habe. Das OVG in Lüneburg entschied jedoch, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht erheblich genug seien, teilte ein Sprecher laut dpa mit. Bei möglichen Erdbeben seien die Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung nicht gravierend.
Während sich die Stadt Borkum am Mittwoch in einer eigenen Pressemitteilung zur Gerichtsentscheidung äußern will, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), in einer ersten Reaktion am Dienstag: „Die heutige Entscheidung des OVG Lüneburg ist ein Rückschlag für den Meeresschutz und bestätigt existierende gesetzliche Lücken. Die Bundesregierung muss nun endlich ein wirksames Meeresschutzgesetz vorlegen, das Öl- und Gasbohrungen in und unter Schutzgebieten klar ausschließt.“ Ohne ein starkes Meeresschutzgesetz blieben die Schutzgebiete durch fossile Projekte bedroht.
Auch diesmal keine Revision zugelassen
„Obwohl erhebliche grenzüberschreitende Umweltrisiken bestehen, wurden diese in der deutschen Genehmigung nicht ausreichend berücksichtigt und die Risiken der Auswirkungen von Bohrungen im Untergrund auf Naturschutzgebiete als gering eingestuft“, kritisiert Müller-Kraenner. „Wir werden unser rechtliches Vorgehen gegen die Gasbohrungen konsequent fortsetzen und setzen darauf, dass die Risiken für Mensch und Umwelt im Hauptverfahren in der zweiten Instanz in den Niederlanden mehr Gewicht in der Bewertung finden.“
In dem Planfeststellungsverfahren war es laut LBEG konkret darum gegangen, ob das niederländische Unternehmen One-Dyas Bohrungen in einer Tiefe von mindestens 1.500 Metern unter dem Meeresgrund in deutsches Hoheitsgebiet eintreten, in bis zu 4.000 Metern Tiefe ablenken und durch sie anschließend Erdgas fördern darf. Schon am 21. April 2026 hatte das OVG eine entsprechende Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen. Die Gerichtsentscheidungen zur deutschen Genehmigung sind wichtig, da diese notwendig ist, um grenzüberschreitend aus der Tiefe Gas zu fördern. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht hat das OVG in beiden Fällen nicht zugelassen. Dagegen kann binnen eines Monats nach dem Urteil Beschwerde eingelegt werden.