Normenkontrollrat Kontrollrat: Heizungsgesetz schwach und praxisfern

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Von dpa
| 14.05.2026 00:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
NKR-Chef Goebel: eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“. (Archivbild) Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
NKR-Chef Goebel: eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“. (Archivbild) Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
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Die staatlichen Bürokratie-Wächter vom Normenkontrollrat zerpflücken das neue Heizungsgesetz der Regierung: kaum verständlich, praxisfern, kostspielig. Sie fordern den Bundestag auf, nachzubessern.

Mit scharfen Worten hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) das vom Bundeskabinett beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) kritisiert. NKR-Chef Lutz Goebel bezeichnete den Gesetzentwurf in der „Bild“-Zeitung als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“. 

Der Text sei „in weiten Teilen kaum verständlich“ und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar. Selbst Heizungs-Fachverbände würden Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes kritisieren sowie dessen mangelnde Praxistauglichkeit, sagte Goebel. „Genau solche Gesetze tragen zur Frustration vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat und Politik bei.“

Der Normenkontrollrat ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Beratergremium. Seine zehn Mitglieder haben die Aufgabe, sich für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung einzusetzen.

Normenkontrollrat fordert Überarbeitung des Gesetzes

Das Gesetz verursache zudem zusätzliche Bürokratie- und Beratungskosten, bemängelt der NKR. Die Aufteilung der Nebenkosten beim Einbau fossiler Heizungen etwa sei für viele Wohnungseigentümer ohne externe Beratung kaum umsetzbar.

Goebel forderte den Bundestag auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren zu überarbeiten und die Vorschläge von Fachverbänden zu prüfen. 

Kernstück des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes der früheren Ampel-Koalition ist die Vorgabe, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen. Aus der Opposition heraus hatten die Unionsparteien das alte Heizungsgesetz heftig kritisiert. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, wie der Nachfolger unter Schwarz-Rot nun heißt, soll der Einbau neuer Gasheizungen weiter möglich sein - Voraussetzung soll ab 2029 sein, dass ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe genutzt wird.

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