Wiesbaden (dpa)
BKA muss rechte Namenslisten nicht veröffentlichen
Das Bundeskriminalamt kommt mit seiner Argumentation vor Gericht durch und muss die unter anderem von Rechtsextremisten angelegten Namenssammlungen nicht veröffentlichen. Aber der Richter findet deutliche Worte für die Informationspolitik der Behörde.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit OZ+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Jetzt anmelden