Kassel/Halle (dpa)
Auch bei Probearbeit gilt gesetzlicher Unfallschutz
Die Probearbeit in einem Unternehmen liegt rechtlich in einer Grauzone. Das kann besonders bei Unfällen schwerwiegende Folgen haben. Das Bundessozialgericht stärkt nun den Schutz der Arbeitssuchenden.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit OZ+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Jetzt anmelden