Emden

Videoüberwachung nimmt in Emden zu

Mona Hanssen
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Von Mona Hanssen
| 08.01.2020 19:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
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Wer genau hinsieht, entdeckt in Emden gleich ein paar der blauen Schilder, die auf Videoüberwachung hinweisen. Die OZ hat mal bei Experten nachgefragt. Was ist eigentlich erlaubt und was verboten?

Emden - Der Nachbar tut‘s, die Polizei sowieso und bald auch Bäcker: Alle rüsten in der Videoüberwachung auf. Doch was ist eigentlich im privaten und im öffentlichen Bereich erlaubt? Die OZ hat sich in Emden einmal umgeschaut und mit Experten gesprochen.

Was die Polizei sagt

Videoüberwachung ist immer problematisch, sagt Svenia Temmen, Beauftragte für Kriminalprävention der Polizeiinspektion Leer/Emden: „Der Einzelne hat das grundgesetzlich geschützte Recht, selbst über das eigene Bild und dessen Verwendung zu bestimmen.“ Die Videoüberwachung in einem Unternehmen oder in der Öffentlichkeit beschneidet erheblich das Persönlichkeitsrecht der Gefilmten. Sollen Kameras installiert werden, müssen Ziel und Zweck der Aufnahmen klar sein, sagt Temmen. In bestimmten Situationen könne etwa die Sicherheit das Persönlichkeitsrecht überwiegen. Entscheidend sei auch, ob und wie lange Videos gespeichert werden.

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In Emden häufen sich die Kameras
08.01.2020

Im Krankenhaus

Schon seit vielen Jahren werden die Eingangsbereiche beim Klinikum Emden mit Kameras überwacht, sagt Krankenhaussprecherin Andrea Janssen. „Vor einem Jahr wurde das auch auf den Wartebereich in der Notaufnahme erweitert.“ Das sei ein Wunsch der Mitarbeiter gewesen, denn „die Aggressivität der Patienten hat stark zugenommen.“ Die Regelungen fürs Anbringen der Kamera seien mit der Landesdatenschutzbehörde abgesprochen worden. Archiviert werde nichts von dem Material. „Wir haben eine Live-Schaltung in den Tresenbereich der Notaufnahme und in die Info im Eingangsbereich.“

Die Mitarbeiter hätten so immer einen Blick auf die Situation im Wartebereich, der ansonsten nicht so einzusehen wäre. „Das ist zur Sicherheit und aus medizinischen Gründen.“ Wenn ein Patient im Wartezimmer zusammenbreche, könne schnell reagiert werden. „Überall hängen Hinweisschilder, die auf die Kameras verweisen“, betont Janssen. Die Schilder würden allein schon helfen, dass sich Patienten vernünftiger verhalten und sich die Mitarbeiter sicherer fühlen.

Weil hier das Sicherheitsinteresse alles andere überwiege, sei die Überwachung in bestimmten Bereichen des Krankenhauses gestattet, so Svenia Temmen. Das Videomaterial werde nicht gespeichert und der Zweck der Aufnahmen sei klar. Es müsse nur deutlich auf die Kameras hingewiesen werden.

In der Freizeit

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Vor dem Bettenfachgeschäft Barghoorn in der Emder Innenstadt weisen Schilder auf Videoüberwachung hin. Vor einem Einbruch oder einem Überfall hat Peter Barghoorn aber keine Angst. „Es geht um den Vandalismus“, sagt er. In der Innenstadt sei das ein großes Problem. „Es wird an die Wände uriniert und Graffiti angesprüht.“ Seit er die Schilder vor etwa fünf Jahren angebracht hat, sei das weniger geworden.

Auch in den meisten Bankfilialen, Tankstellen und Supermärkten wird auf die Überwachung hingewiesen. Hier sollen die Aufnahmen die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten sowie im Falle eines Diebstahls, Einbruchs oder Überfalls Hinweise auf die Täter liefern. In jedem Fall müsse die Verwendung der Kameras mit Datenschutzberatern abgesprochen sein. „Wichtig ist, dass der Zweck – und zwar für jede eingesetzte Videokamera – vorab festgelegt und dokumentiert wird, um dies bei einer Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragen oder der Aufsichtsbehörden nachvollziehbar zu machen“, so die Polizeiexpertin.

Am Neuen Markt in Emden etwa wurden nach langem Hin und Her Kameras aufgestellt, „weil die Sicherheitsinteressen alles andere überwogen“, sagt Temmen. Seitdem gebe es dort sehr viel weniger Ärger. Auch in der Emder Friesentherme soll die Kameraüberwachung im Eingangsbereich einen ganz bestimmten Zweck erfüllen. „Sie soll sicherstellen, dass keiner die Zeche prellt“, sagt Schwimmbad-Betriebsleiterin Stefanie Victoria Müller. So könne niemand ungesehen über das Drehkreuz springen. „Den Gästen soll es mehr Sicherheit bringen.“

Die Aufnahmen müssen laut Bundesdatenschutzgesetz sofort gelöscht werden, wenn sie ihren Zweck erfüllt haben. Maximal 72 Stunden dürfe das Material laut Aufsichtsbehörde gespeichert werden. Ein Gericht in Lüneburg hat aber entschieden, dass auch eine Speicherdauer von zehn Tagen erlaubt sein kann.

Strengstens verboten sind Videoaufnahmen allerdings in öffentlichen Toiletten, Sanitär-, Umkleide- und Schlafräumen. Der Schutz der Intimsphäre werde in aller Regel hier überwiegen, so Temmen.

Im Eigenheim

Das eigene Grundstück dürfe man generell überwachen: „Es muss aber durch Schilder angezeigt werden, ab welchem Punkt aufgezeichnet wird“, so die Expertin. Und: „Kein Stück der öffentlichen Straße oder des Nachbargrundstücks darf erfasst werden.“ Die Polizei kontrolliert das nicht: „Wir dürfen nicht pauschal in Privathäuser gehen.“ Die Behörde geht aber Beschwerden etwa von Nachbarn nach.

„Es gibt aber nur wenige Klagen“, sagt Temmen. Die Nachfrage nach privater Videoüberwachung werde größer. „Für einige ist das nur eine Spielerei für ihr Smart-Home“, weiß sie. Die Eigentümer sollten aber auf eine sichere Datenübertragung geachtet werden, damit sich niemand einhacken kann. Wer sich professioneller ausstatten will, solle am besten eine Fachfirma beauftragen, rät sie. Die könnten Interessenten auch darin beraten, ab wann Videomaterial Beweiskraft habe.

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