Karlsruhe (dpa)
Bundesregierung verteidigt BND-Massenüberwachung im Ausland
Das Grundgesetz schützt die Vertraulichkeit der Kommunikation und die Pressefreiheit. Respektiert das auch der Bundesnachrichtendienst? Journalisten haben ihre Zweifel - und klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.
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