Bürgerinformation über Politik

Krummhörner werden kaum informiert, Hinteraner schon

Claus Arne Hock
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Von Claus Arne Hock
| 09.10.2020 19:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
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In Hinte werden die Bürgerinnen und Bürger über anstehende Ratssitzungen umfangreich informiert. In der Nachbargemeinde Krummhörn bekommen sie hingegen nur die Einladung zu politischen Gremien zu sehen.

Hinte/Krummhörn - In Deutschland ist viel sehr einheitlich geregelt – wie Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit der politischen Gremien informiert werden, gehört nicht dazu. Das zeigt schon der Vergleich zwischen Krummhörn und Hinte. In der Krummhörn ist man besonders restriktiver – gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sogar noch mehr als gegenüber der Presse.

Beide Gemeinden nutzen das System „Session Net“ der Firma Somacos. Hinte führte dies laut Auskunft der Gemeinde 2012 ein, die Krummhörn laut Auskunft zwei Jahre später.

Hinte gibt Bürgern Zugriff

Das System zeigt die anstehenden Sitzungen im Internet an und bietet auch die Möglichkeit, Unterlagen zur Ansicht zur Verfügung zu stellen. Und gerade diese Funktion nutzen beide Gemeinden sehr unterschiedlich. Weder Hinte noch die Krummhörn haben einen Verteiler für Interessierte.

In Hinte ist es im Detail so: „Sobald die Einladungen versendet werden, gehen die Anlagen im Ratsinformationssystem online“, wie Jens Cramer von der Gemeinde erklärt. Ähnlich sieht es zum Vergleich in der Stadt Norden aus. „Sitzungsvorlagen zu öffentlichen Themenstellungen werden gleichzeitig im Rats- sowie im Bürgerinformationssystem eingestellt beziehungsweise veröffentlicht“, heißt es seitens der Verwaltung auf Nachfrage. Die Einladung zur Sitzung selbst werde in Hinte „spätestens eine Woche vor Sitzungstermin“ verschickt. Einen Mailverteiler, in den sich die Bürgerinnen und Bürger eintragen können, gibt es allerdings nicht. Auch die Presse wird nicht separat mit den Unterlagen versorgt, sondern muss sich diese von der Internetseite holen.

Krummhörner sehen nur Tagesordnung

Ganz anders in der Krummhörn. Hier bekommt die Presse per Mail die Anlagen zur jeweiligen Sitzung, sofern diese öffentlicher Natur sind, zugeschickt. Allerdings erst „am Tag der Sitzung“, wie Gemeindesprecher Fritz Harders auf Nachfrage erklärt. Die Einladung zur Sitzung geht derweil „mit spätestens einer Woche Vorlauf“ raus und steht dann auch im Krummhörner Bürgerinformationssystem, die Gremienmitglieder bekommen diese spätestens acht Tage vor der Sitzung. Die Einladung können die Bürgerinnen und Bürger einsehen, die Anlagen zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten können hingegen nicht eingesehen werden – auch nicht nach der Sitzung.

Protokolle vergangener Sitzungen sucht man dann wieder bei beiden Gemeinden vergebens. Der Beschlussstand wird in der Krummhörn und in Hinte allerdings, sofern es eine Abstimmung gab, im Nachgang in die Sitzungsübersicht eingepflegt – sobald die Niederschrift genehmigt wurde. Die Protokolle, über die die Gremien zu Beginn einer jeden Sitzung abstimmen müssen, sind hingegen nicht hinterlegt.

Kein Anrecht auf digitale Informationen?

Eine genaue rechtliche Grundlage für die Handhabung von Ratsinformationssystemen gibt es in Niedersachsen nicht. Anders als in anderen Bundesländern, wo dies oft über ein Informationsfreiheitsgesetz oder ähnliches geregelt wird. In Niedersachsen gibt es hingegen nur den Hinweis des Landesdatenschutzbeauftragten, der rein aus datenschutzrechtlicher Sicht zu dem Schluss kommt: „Letztlich bleibt es also dem Rat überlassen, darüber zu entscheiden, ob er es im Sinne der Bürgerfreundlichkeit, zur Verbesserung der Information und Erhöhung der Transparenz für angezeigt hält, die Tagesordnung, die Sitzungsvorlagen und die Niederschriften öffentlicher Sitzungen in das Internet einzustellen.“ Weiterführende rechtliche Maßgaben scheint es nicht zu geben, zumindest können weder der Landkreis als Kommunalaufsicht noch der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund welche benennen. Festgelegt ist offenbar nur, dass ordnungsgemäß eingeladen werden muss.

Aber warum gibt die Gemeinde Krummhörn die genauen Anträge nicht an die Öffentlichkeit? Harders führt hier zwei Gründe an. „Die Anträge sind Ergebnisse politischer Arbeit, die – wenn überhaupt – auch nur von den Verfassern selbst vorab in die Diskussion gebracht werden sollten/dürfen“, schreibt er auf erneute Nachfrage. Darüber hinaus habe eine Veröffentlichung der genauen Anträge vor den Sitzungen dazu geführt, dass „es oftmals Presseartikel zu den in Frage stehenden Sachverhalten gegeben“ habe, bevor diese im Rat, in den Ausschüssen oder in den Fraktionen hätten besprochen werden können. „Das war nicht zielführend.“

Die Bürgerinnen und Bürger sehen beide Gemeinden derweil ausreichend informiert. Dies geschehe „durch Aushang im Bekanntmachungskasten, Hinweisbekanntmachung in der Zeitung, Veröffentlichung der Tagesordnung auf www.hinte.de unter Bekanntmachungen und im Bürgerinformationssystem“, heißt es seitens der Hinteraner Verwaltung. In der Krummhörn habe es „diesbezüglich noch keine Anfragen oder gar Beschwerden“ gegeben.

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