Silvester und Neujahr
Böllerverbot im Landkreis Leer: Diese Orte sind tabu

Der Landkreis Leer hat mitgeteilt, an welchen Orten es an Silvester und Neujahr verboten sein wird, Böller dabei zu haben und zu zünden. Diese liegen in der Stadt Leer und auf der Insel Borkum.
Landkreis Leer - An einigen öffentlichen Orten im Landkreis Leer wird an Silvester und Neujahr Feuerwerk und Böllerei verboten sein. Das Abbrennen wird an beiden Tagen komplett verboten sein, an Silvester ab 21 Uhr bis Neujahr um 7 Uhr darf dort auch keine Pyrotechnik mitgeführt werden.
In Leer gilt das Verbot am Bahnhofs- und Zollhausvorplatz, Mühlenplatz, Denkmalplatz, Ernst-Reuter-Platz, Willy-Brandt-Platz, im Gebiet rund um das Restaurant „Zur Waage und Börse“, am Platz vor der „J. Bünting Coloniale“ sowie Große Bleiche, an der Rathaus- und Nessebrücke sowie an der Uferpromenade rund um den Leeraner Handelshafen.
Auf Borkum sind Böller, Raketen und Ähnliches an folgenden Orten verboten: An der Bürgermeister-Kieviet-Promenade (von der Kaapdelle bis zur Randzelstraße), der Jann-Berghaus-Straße sowie an der dazwischenliegenden Promenade (von der Gorch-Fock-Straße bis zur Bismarckstraße). Das gilt darüber hinaus auch für das jeweilige nähere Umfeld der genannten Plätze, Straßen, Brücken und Promenaden, wie der Landkreis mitteilt.
Gemeinden an Entscheidung beteiligt
Der Landkreis Leer hat die Städte und Gemeinden laut Sprecher Philipp Koenen an der Entscheidung beteiligt. „Nachdem das Land die entsprechende Verordnung erlassen hatte, sind wir auf unsere Kommunen zugegangen und haben darum gebeten, uns öffentliche Orte zu nennen, für die aus ihrer Sicht ein Verbot erlassen werden sollte“, teilt er auf Nachfrage mit. Der Krisenstab des Landkreises habe nach Rücksprache mit der Polizei eine Bewertung vorgenommen, auf welche Bereiche das Kriterium „belebt“ an Silvester und Neujahr zuteiffe. Daraufhin seien dann die Straßen, Plätze, Brücken und Promenaden festgelegt worden.
Verboten sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Sprengstoffgesetz) also zum Beispiel Böller, Frösche, Knaller, Raketen, Vulkane und Silvesterfeuerwerk.