09.06.2016

Oberstaatsanwalt kommt ohne Strafe davon

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Das Landgericht Aurich hat am Donnerstag einen 52-jährigen Oberstaatsanwalt vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil damit, dass der Angeklagte überlastet gewesen sei und sich selbst zu hohe Ziele gesteckt habe.