09.06.2016
Oberstaatsanwalt kommt ohne Strafe davon

Das Landgericht Aurich hat am Donnerstag einen 52-jährigen Oberstaatsanwalt vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil damit, dass der Angeklagte überlastet gewesen sei und sich selbst zu hohe Ziele gesteckt habe.