Nicht-artgerechte Haltung

Immer mehr Hinweise an Veterinärämter in der Region

| | 01.11.2021 19:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Manches Tier landet in Tierheimen, weil die Halter überfordert sind – und im schlimmsten Fall gar keine Tiere mehr halten dürfen. Symbolfoto: Stratenschulte/DPA
Manches Tier landet in Tierheimen, weil die Halter überfordert sind – und im schlimmsten Fall gar keine Tiere mehr halten dürfen. Symbolfoto: Stratenschulte/DPA
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Immer wieder werden Tierhaltungsverbote gegen Menschen in Ostfriesland ausgesprochen. In einem zentralen Register, auf das auch Händler und Züchter Zugriff haben, werden diese aber nicht verzeichnet.

Ostfriesland - Quinny ist eines der jüngsten Beispiele: Die Collie-Hündin musste eingeschläfert werden, nachdem sie nicht artgerecht gehalten wurde. Gegen ihre ehemaligen Besitzer wurde ein Tierhaltungsverbot erlassen. Diese Maßnahme wird regelmäßig von den Veterinärämtern in Ostfriesland ergriffen, wenn auch im Verhältnis zu den Tierhaltern insgesamt in recht kleiner Zahl. Doch was bringt ein Tierhaltungsverbot überhaupt?

Was und warum

Darum geht es: Ausgesprochene Tierhaltungsverbote sind nur den Behörden bekannt. Züchter oder Händler können auf diese Infos nicht zugreifen.

Vor allem interessant für: Diejenigen, die sich für Tierschutz und -haltung interessieren.

Deshalb berichten wir: Gegen die ehemaligen Halter der Norder Collie-Hündin Quinny wurde ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen. Wir wollten wissen, ob das auch bis zu Züchtern und Händlern durchdringt.

Den Autor erreichen Sie unter: c.hock@zgo.de

Unsere Zeitung hat die zuständigen Veterinärämter für Ostfriesland befragt. Dabei zeigt sich, dass es bei der Zahl der Anzeigen beziehungsweise Hinweise zu nicht-artgerechter Haltung Unterschiede gibt. So gab es im Landkreis Leer im vergangenen Jahr Mehr als 200 diesbezügliche Anzeigen, 133 wegen Haustieren, 66 wegen Nutztieren und eine nicht erfasste Anzahl an Hinweisen per E-Mail, so der Landkreis. „Die Zahl ist relativ gleichbleibend hoch“, heißt es weiter. Anders im Landkreis Aurich: „Die Zahl der Anzeigen ist in den letzten zwei Jahren um circa 20 Prozent gestiegen“, heißt es. 161 Anzeigen, 110 davon wegen Nutztieren, habe es im vergangenen Jahr gegeben. Das Veterinäramt Jade-Weser, welches für die Landkreise Wittmund, Friesland und Wesermarsch sowie die Stadt Wilhelmshaven zuständig ist, dokumentiert die Zahl der Hinweise hingegen nicht. Aber die Zahl der durchgeführten Kontrollen: „Die Hinweise haben zugenommen“, heißt es. „Sie betreffen auch immer mehr die Klein- und Heimtierhaltung.“ So seien im Gründungsjahr des Zweckverbandes 2017 insgesamt 700 Kontrollen durchgeführt worden. Dieses Jahr waren es 811. Wegen der Corona-Pandemie seien die Zahlen aus diesem und dem vergangenen Jahr (knapp unter 1000 Kontrollen) aber nicht aussagekräftig. Besser sei 2019 als Vergleich: 1163 Kontrollen wurden hier durchgeführt.

Großer Unterschied bei ausgesprochenen Verboten

Wenn ein Hinweis eingeht, so die Veterinärämter übereinstimmend, erfolge in der Regel eine Kontrolle durch den amtlichen Tierarzt. „Je nach Schwere der Befunderhebung vor Ort erfolgt eine Beratung oder ein mündlicher oder schriftlicher Mängelbericht, mit der Aufforderung zur Abstellung der festgestellten Mängel“, so das Veterinäramt Jade-Weser. Wenn auch die Nachkontrollen wiederholte Mängel ergeben, kann es zu einem Tierhaltungs- oder Tierbetreuungsverbot kommen. „Für die Verfügung eines Tierhaltungsverbotes muss festgestellt werden, dass die Tierhaltung so schlecht ist, dass die Tiere fortgenommen werden müssen. Dies kann auch erst nach mehreren Kontrollen, in denen keine wesentliche Besserung der ursprünglichen Mängel festgestellt wird, erfolgen. Im Anschluss an die Fortnahme die Verhängung eines Tierhaltungsverbotes überprüft“, so der Landkreis Aurich dazu.

Allerdings führt nur ein geringer Teil der Kontrollen zu dieser Maßnahme. Ein bis zwei Tierhaltungsverbote pro Jahr, so das Fazit des Landkreises Aurich. Im Landkreis Leer waren es in den vergangenen fünf Jahre elf Tierhaltungsverbote. Im Zweckverband mit seinem deutlich größeren Zuständigkeitsgebiet liegt die Zahl höher – sogar deutlich höher als vielleicht erwartet: 122 Tierhaltungsverbote wurden in den Jahren 2016 bis 2020 in den Landkreisen Friesland, Wittmund, Wesermarsch und der Stadt Wilhelmshaven ausgesprochen.

Kein Register, auf das Züchter und Händler zugreifen können

Ein einmal ausgesprochenes Verbot gilt zunächst unbefristet und bundesweit. „Man muss hierbei zwischen einem generellen Tierhaltungsverbot und einem eingeschränkten Verbot, das sich auf bestimmte Tierarten bezieht, unterscheiden. Nach der Aussprache des Tierhaltungsverbotes dürfen entweder konkret benannte Tierarten oder eben grundsätzlich alle Tiere nicht mehr gehalten werden“, so der Landkreis Aurich. Der Landkreis Leer betont zudem: „Von dem Haltungsverbot behördlicherseits muss das Tierhalteverbot unterschieden werden, welches im Rahmen einer Verurteilung vom Gericht ausgesprochen werden kann.“ Letzteres gelte in der Regel nur für eine bestimmte Zeit.

Eine Aufhebung des Tierhaltungsverbotes ist theoretisch möglich, bedürfe aber eines Antrags und einer eingehenden „oft mehrjährigen Überprüfung durch das zuständige Veterinäramt“, so die übereinstimmende Antwort. Ein einmal ausgesprochenes Verbot werde über das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) an die Veterinärämter im Bundesgebiet gemeldet. „Liegt ein tierschutzrechtliches Tierhaltungsverbot vor, wird ein vorliegender Sachkundenachweis zum Halten eines Hundes durch das Tierhaltungsverbot überlagert und kommt für die Dauer des Verbots nicht zum Tragen“, heißt es zu den Konsequenzen eines Tierhaltungsverbotes unter anderem seitens der Landesregierung.

Ein öffentliches oder zumindest von Züchtern und Tierhändlern einsehbares Register dieser Haltungsverbote gibt es allerdings nicht. Soweit zu erfahren war, ist dies auch nicht geplant oder gefordert. Hinzu kommt, dass nicht alle Haustiere in Deutschland registriert werden müssen. Bisher betrifft dies bei den Haustieren in der Regel nur Hunde. Zumindest das soll sich ändern: „Wir sind gerade dabei ein neues Netzwerk aufzubauen“, so Jörg Bartscherer, Geschäftsführer des Verbands für das Deutsche Hundewesen, auf Nachfrage. Das Netzwerk „Kennzeichnung und Registrierung“ (K&R)“ fordert eine verpflichtende bundesweite Registrierung von Hunden und Katzen sowie ihren Haltern. Die so erfassten Daten sollen bundesweit abrufbar sein und in einem bestimmten Rahmen auch zum Beispiel Tierheimen zugänglich sein. Das würde zumindest die Nachverfolgbarkeit von Fundtieren erleichtern. Allerdings: Schon jetzt gehen Behörden davon aus, dass mindestens die Hälfte aller Hunde in Deutschland gar nicht registriert sind.

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