Kriminalität
Gesetzeslücke spielt Impfpass-Fälschern in die Karten


Häufig können die Kunden die Impfdaten in gefälschten Pässen selbst eintragen. Archivfoto: Ortgies
Wer in der Apotheke einen gefälschten Impfpass vorzeigt, wird nicht bestraft – das ist die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück. Wie konnte es dazu kommen? Wer hat versagt? Und: Was passiert jetzt?
Lesedauer des Artikels: ca. 5 Minuten
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