Geflügelpest

Emder Weihnachtsgänse in der Schutzzone

| | 16.11.2021 15:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Gänse auf dem Hof von Albert Ohling dürfen sich zurzeit wegen der Geflügelpest nicht im Freien aufhalten. Foto: Archiv
Die Gänse auf dem Hof von Albert Ohling dürfen sich zurzeit wegen der Geflügelpest nicht im Freien aufhalten. Foto: Archiv
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Ob die 300 Gänse auf dem Hof von Albert Ohling Weihnachten serviert werden können, ist unklar. Weil es einen Fall von Geflügelpest in Ihlow gab, können sie momentan nicht geschlachtet werden.

Emden - Die Geflügelpest hat Ostfriesland erreicht. Nachdem das Virus am vergangenen Donnerstag auch in einer Legehennen-Freilandhaltung in der Gemeinde Ihlow aufgetaucht war, haben nun auch Emder mit den Folgen zu kämpfen.

Für Landwirt Albert Ohling ist es das erste Mal, dass sein landwirtschaftlicher Betrieb in der sogenannten Schutzzone liegt. Seine 300 Gänse müssen sich nun im Stall aufhalten und sie dürfen weder lebend noch geschlachtet transportiert werden. Das gilt für alle Betriebe in einem Umkreis von drei Kilometern des Betriebs, in dem das Virus aufgetaucht ist. In einem Umkreis von zehn Kilometern liegt die sogenannte Überwachungszone. Dort gelten weniger weitreichende Einschränkungen für die Betriebe.

Für Landwirte wie ein Arbeitsverbot

„Für mich ist das wie ein Arbeitsverbot“, erklärt Albert Ohling, der nun darauf hofft, dass die Anordnung bis zum Nikolaustag wieder aufgehoben wird. Grundsätzlich könne eine Schutzzone 21 Tage später wieder aufgehoben werden, erklärt der Landkreis Aurich dazu auf Nachfrage.

Guter Dinge ist Ohling jedoch nicht, dass es bei diesen drei Wochen bleibt und stellt sich bereits auf einen längeren Zeitraum ein, der ihm Kreativität abfordern wird. Denn sollte die aktuelle Situation bis Weihnachten anhalten, wird Ohling aller Voraussicht nach 300 Gänse in seinem Stall haben, für die er keine Abnehmer findet. „Der Handel mit Gänsen ist ein absolutes Saisongeschäft“, sagt er.

Die Tiere würden in der Regel von Martini bis Weihnachten verkauft. Danach gebe es so gut wie keine Nachfrage mehr. Mit dem Schlachten bis zur nächsten Saison zu warten, sei für Albert Ohling keine Option, weil das Fleisch der Tiere dann nicht mehr die nötige Qualität aufweise, wie er sagt.

Um den Schaden für den Betrieb ein wenig aufzufangen, hat Ohling so viele Tiere wie möglich geschlachtet, ehe die Anordnung des Veterinäramts Gültigkeit hatte. Viele Gastronomen seien dem Emder Landwirt entgegengekommen und haben die Tiere, die sie eigentlich einmal wöchentlich frisch geschlachtet bekommen, nun als Tiefkühlware im Voraus angenommen.

Nicht nur für den Landwirt stellt die Verordnung eine Herausforderung dar. „Auch für die Tiere bedeutet das Stress“, erklärt Ohling. Statt auf sonst drei Hektar, leben sie nun auf etwa 300 Quadratmetern zusammen. „Da kommt es dann häufiger zu Rangkämpfen.“

Auch Ausstellungen sind verboten

Neben der Anordnung, Tiere im Stall zu halten, dürfen auch Geflügelausstellungen, -märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art im Landkreis Aurich und in Emden nicht stattfinden. „Bei der hochpathogenen aviären Influenza handelt es sich um eine äußerst ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels. Tierhalter sollten ihre Bestände aufmerksam beobachten und auf die Hygienevorkehrungen achten, um mögliche Verbreitungswege des Virus zu unterbinden“, schreibt das Veterinäramt auf der Website des Landkreises Aurich. Darüber hinaus sei auf eine ausreichende Schädlingsbekämpfung und eine strenge Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu achten. Das Veterinäramt werde in den jeweiligen Zonen verstärkt Kontrollen durchführen. „Zudem werden weitere Proben aus ausgewählten Betrieben genommen und zur Prüfung zum Veterinärinstitut Oldenburg verschickt“, erklärt Kreisspecher Rainer Müller-Gummels.

Entschädigung für Landwirte?

Ein wenig Hoffnung für Landwirte wie Albert Ohling gibt es jedoch: „Es besteht die Möglichkeit bei der Tierseuchenkasse Ausfallkosten zu beantragen, sollten die Tiere ordnungsgemäß angemeldet sein“, so Müller-Gummels. Dies beziehe sich aber nur auf die Ausfälle durch verstorbene Tiere.

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