Verkehrsbehinderung

Landkreis Ammerland: Fünf-Wochen-Protest der Bauern ist rechtens

| | 18.11.2021 16:13 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Proteste der Landwirte – wie hier im Oktober 2019 in Hannover. Archivbild: Schuldt/DPA
In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Proteste der Landwirte – wie hier im Oktober 2019 in Hannover. Archivbild: Schuldt/DPA
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Im Landkreis Ammerland wollen Landwirte vor einem Edeka-Lager notfalls bis Heiligabend protestieren – und sorgen damit für Straßensperrungen. Laut den Ordnungsbehörden ist die Aktion rechtlich sauber.

Ammerland - Aus Sicht des Landkreises Ammerland ist der maximal bis Heiligabend dauernde Bauern-Protest vor den Toren des Edeka-Logistikzentrums in Westerholtsfelde zwischen Oldenburg und Bad Zwischenahn rechtens – obwohl er massive Verkehrsbehinderungen zur Folge hat. Das schreibt die Verwaltung nach einer Anfrage unserer Redaktion. „Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist eine umfassende Rechtsgüterabwägung zwischen Versammlungsfreiheit und Individualinteressen durchgeführt worden“, wird Jan Georg Dierks, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes, zitiert. Im Ergebnis sei die Versammlung unter Auflagen bestätigt worden. Damit seien „landkreisseitig alle Instrumente“ ausgeschöpft worden.

Nach dem Versammlungsrecht müsse eine Versammlung lediglich 48 Stunden vor Beginn angezeigt werden, für die am Donnerstag begonnene sei die Anmeldung am Dienstagmittag eingegangen, so Dierks. Landrätin Karin Harms sagt: „Die Versammlungsfreiheit ist Ausdruck unserer freiheitlichen Demokratie.“ Nach der Bestätigung einer Versammlung könne der Landkreis nur mögliche Auswirkungen auf Dritte ausgleichen, beispielsweise durch angeordnete Verkehrsregelungen. Und davon gibt es jetzt einige: Die Tannenkampstraße (K 137) ist zwischen der Anschlussstelle Neuenkruge und der „Edekastraße“ voll gesperrt, ebenso zwischen der „Edekastraße“ und dem Kreisverkehr in Wehnen – diese Strecke ist allerdings für Anleger frei.

Landrätin appelliert an Verhandlungspartner

Ebenfalls komplett gesperrt ist die Westerholtsfelder Straße (K 295) zwischen Altem Postweg und der Einmündung Tannenkampstraße sowie im weiteren Verlauf der Westerholtsfelder Straße bis zur Autobahnüberführung in Bad Zwischenahn. Auch dort ist der Verkehr für Anlieger frei. Die Umleitung für die ersten beiden Streckenabschnitte führt über die Bloher Landstraße (K 137), die Mittellinie/Feldlinie (K 138), die Haarenstrother Straße/Tannenkampstraße (L 815) und umgekehrt. Die Umleitung für den dritten gesperrten Abschnitt führt über Alter Postweg/Neuenkruger Straße (K 346), Zwischenahner/Wiefelsteder Straße (L 825), Windmühlenstraße (K 126), Haarenstrother Straße (L 815), Feldlinie/Mittellinie (K 138), Bloher Landstraße (K 137) und umgekehrt.

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Wie lange die Sperrungen tatsächlich Bestand haben werden, ist noch unklar – gemäß aktuellem Stand allerdings längstens bis Weihnachten. „Sollte es vorher zu einer Einigung der Verhandlungsparteien kommen und damit der Versammlungszweck erreicht sein, werden die Beeinträchtigungen kurzfristig entfallen“, schreibt der Landkreis dazu. „Die Beteiligten sollten nun möglichst kurzfristig zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden Einigung gelangen, damit der Verkehr zügig wieder freigegeben werden kann“, appelliert Landrätin Harms. Angesichts der Kurzfristigkeit der Maßnahmen bittet der Landkreis mit Blick auf die kurze 48-Stunden-Frist zur Anmeldung um Verständnis.

Wegen anderer Versammlung in den Medien

Der Landkreis Ammerland war kürzlich wegen einer anderen Versammlung deutschlandweit in die Medien geraten: Im Streit um ein Protestcamp gegen den Bau der Autobahn 20 bei Westerstede hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg eine Verfügung gegen das Camp abgelehnt. Der Landkreis Ammerland hatte zuvor unter Androhung eines Zwangsgeldes angeordnet, dass beispielsweise Zelte und Toiletten zu beseitigen sind. Das Lager falle nicht unter die grundgesetzlich verankerte Versammlungsfreiheit, weil es nur Übernachtungszwecken und als Basislager diene, so die Begründung. Die Oldenburger Richter hingegen entschieden, dass die Verfügung rechtswidrig sei – und kassierten sie.

Aus Sicht der Richter fällt das Zeltlager „voraussichtlich unter den Schutz der Versammlungsfreiheit“. Es sei wahrscheinlich, dass vor allem die größeren Zelte als Versammlung anzusehen seien – und auch bei den kleineren sei „dies zumindest möglich“, schreibt das Gericht. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Befugnis zum Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde, hieß es. Das Bündnis „Moor bleibt Moor“, das das Camp als Dauermahnwache angemeldet hatte, feierte den Beschluss. „Dass das Zeltlager keine Privatparty ist, sondern als politische Versammlung verfassungsrechtlichen Schutz genießt, wurde nun gerichtlich bestätigt“, sagte Aktivist Mischa Lauterbach.